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#1
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| Hilfe...habe Arbeitsvertrag erhalten, würde aber ggf, anderes Angebot(A2) annehmen. Den Arbeitsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Kann der Betrieb mir eine Strafe aufbrummen..?? |
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#2
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| Ein Arbeitsverhältnis ist unabhängig vom schriftlichen Arbeitsvertrag. Mündlich wurde eine Vertragsstrafe wohl nicht vereinbart oder wäre zumindest strittig, wenn du kündigen willst, musst du auf jeden Fall eine Kündigungsfrist einhalten. Wobei dann unterschiedliche Kündigungsfristen im Raum stehen, je nachdem, ob eine Probezeit vereinbart war.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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