Arbeitsvertrag oder Sklavenvertrag?
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Arbeitsvertrag oder Sklavenvertrag?

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  #1  
Alt 13.03.2010, 06:26
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Standard Arbeitsvertrag oder Sklavenvertrag?


Hallo, ich mache es mal kurz. Ich beziehe z.Z. ALG II, habe mich aus eigenem Antrieb als Außendienstmitarbeiter vorgestellt , musste anschließend eine Schulung sowie ein 10 tägiges "Probearbeiten" auf meine eigenen Kosten bez. Sprit, Telefon, Handy, eigenem Auto etc. über mich ergehen lassen und bekam dann einen "Arbeitsvertrag" mit folgenden Klauseln zum unterschreiben vorgelegt, was ich nicht tat und woraufhin ich "bestraft" wurde. Hier folgend einige Auszüge dieses Sklavenvertrags:

§ 1 Abs.2 Der jeweils zu bereisende räumliche Bereich wird dem Reisenden vom Arbeitgeber mitgeteilt. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Reisenden auch in anderen Postleitzahlgebieten einzusetzen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.

§ 4 Abs.3 Auf Anordnung des Arbeitgebers sowie auf Grund betrieblicher Erfordernisse ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden sowie Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zu leisten. Betriebliche Erfordernisse sind insbesondere mit Kunden außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß Abs. 1 vereinbarte Termine. An innerbetrieblichen Schulungen oder Versammlungen hat er teilzunehmen.

§ 5 Abs.5 Die Provision wird mit der nach §4, Abs.1 dieses Vertrags geschuldeten Festvergütung verrechnet. Nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten gilt ein Soll- Umsatz in Höhe von 10000,-€/Monat; wird dieser Umsatz nicht erreicht, ist über eine Provision unterhalb von 20% zu verhandeln.

Eigene Anm.: Dazu muss man sagen, dass es in §4 ausschließlich um Arbeitszeit und nicht um Bezüge geht.

§ 5 Abs. 7 Können mehrere Vermittler für den Geschäftsabschluss mit einem Kunden Provision beanspruchen, ist der grundsätzlich nur einmal entstehende Provisionsanspruch zu teilen, sofern die beteiligten Vermittler und der Arbeitgeber keine einvernehmliche Sonderregelung getroffen haben.

§ 5 Abs. 8 Soweit rechtlich zulässig und aus betrieblichen Gründen erforderlich, unterliegt dieser Vertrag nicht den Beschränkungen der Arbeitszeitverordnung. Mit den obigen Bezügen wird auch die Leistung erforderlicher Mehrarbeit abgegolten.

Meine Frage dazu: Ich bekam daraufhin meine Grundsicherung um 30% gekürzt und es war auch egal, dass ich den gesamten Vorprozess dieser Arbeitsfarce sozusagen selbst finanzierte. Ferner brachte ich dieser Firma (die angeblich 100 Leute im gesamten Bundesgebiet sucht und für die ich selbst 10 Tage, andere sollten sogar 20 Tage unentgeltlich "Probearbeiten") 23 Neukunden und knapp 2000€ Umsatz. Stellt euch mal vor, wenn die das im Monat mit nur 10 Arbeitsuchenden machen...Rechnen kann jeder selbst...macht incl. Folgeaufträgen einen Jahresumsatz jenseits einer Million Euro, und das ohne einen Cent Lohnsteuer, Benzinkosten, Handykosten etc. etc.....klasse Geschäftsidee, oder?

Geändert von milscho (13.03.2010 um 07:41 Uhr)
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  #2  
Alt 13.03.2010, 08:06
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Na diesen Mist würde ich auch nicht Unterschreiben...

Mal zu deiner Kürzung:

Wie ist diese Abgelaufen???
Hat man dich vorher Belehrt?Hast Du der Arge mitgeteilt,warum du diesen Vertrag nicht Unterschreibst??
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  #3  
Alt 13.03.2010, 08:36
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Abgelaufen bzw. am laufen ist das folgendermaßen: ich war ja im Vorfeld gar nicht in der Lage, die 640 km zu meinem Arbeitgeber finanziell zu tragen, ergo war ich bei meiner Arbeitsvermittlerin und sie sicherte mir sowohl für das erste Gespräch als auch für die 3-tägige Verkaufsschulung eine Fahrtkostenerstattung zu, die 14 Tage Probearbeit müsse ich allerdings alleine finanzieren. Hab ich gemacht und ich war in dieser Probearbeitsphase auch gut genug, dass ich meinen Vertrag zugeschickt bekam. Den hab ich mir durchgelesen und wollte ihn so nicht unterschreiben. Natürlich möchte man als Außendienstler einen Gebietsschutz, ist ja klar, ansonsten lassen die einen ein Gebiet nach dem anderen erschließen, was pro Gebiet 6 Monate lang ca. 300 Arbeitsstunden im Monat bedeutet bevor die Routen stehen, die Kunden recherchiert und akquiriert sind etc. Verhandeln ließ er aufgrund dieses schwammigen Vertrages überhaupt nicht mit sich, ergo sagte ich ihm, dass es sich für mich erledigt hat.
Daraufhin rief er meine Arbeitsvermittlerin an und belaberte die dermaßen, dass sie mir ankündigte, dass ich jetzt mein Geld um 30% gekürzt bekomme, da ich eine "zumutbare" Arbeit nicht angenommen hätte. Allerdings würde ich ein Schreiben bekommen, in dem ich mich dazu äußern könne.

Ist ja klar, dieser Typ ist ein Verkäufer mit 20 Jahren Berufserfahrung und meine Arbeitsvermittlerin, die vorher voll hinter mir stand, ne Göre von knapp 25 Jahren. Logisch lässt die sich von dem belabern, schließlich sucht dieser "Arbeitgeber" doch 100 Leute im gesamten Bundesgebiet, da sind die vom Arbeitsamt doch kurz vorm orgasmieren.
Fakt ist, dass ich jetzt am Dienstag einen Termin beim Anwalt habe. Je nachdem was der Anwalt dazu meint, werde ich entweder nur beim Sozialgericht gegen die Entscheidung der ARGE tätig oder auch gegen diese Firma.
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  #4  
Alt 13.03.2010, 08:54
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Machst du Vollkommen richtig...

Das mit der Kürzung ist nicht so einfach,wie die gute Dame sich das Vorstellt...

BSG Urteil

SG Dortmund

Halt mich mal auf dem Laufenden,wie es Weitergeht..

Viel Glück..
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  #5  
Alt 13.03.2010, 09:26
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Zitat:
Daraufhin rief er meine Arbeitsvermittlerin an
Frag' doch auch mal bei der Agentur für Arbeit nach, ob über diesen sauberen Arbeitgeber Erkenntnisse vorliegen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #6  
Alt 13.03.2010, 09:34
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@tyron
Vielen Dank, ich werde dich auf dem laufenden halten!

@nontestatum
ja sicher werde ich das tun, wenn ich dann mal zu denen vordringe, vorerst denk ich, will meine Arbeitsvermittlerin nicht mehr soviel mit mir zu tun haben!
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