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#1
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| Hallo, ich habe bei einem anderen Arbeitgeber einen Vertrag unterschrieben. Mir ist erst später aufgefallen das dies zu diesem Eintrittsdatum nicht möglich ist da ich eine längere Kündigungsfrist habe. Ist der Vertrag nun nichtig oder kann ich diesen rückgängig machen? |
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#2
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| Frage: Liest man sich den AV nicht vor Unterschrift durch? Das Simpelste ist doch zu erkennen, was für ein Antrittsdatum als vereinbart gilt. Was nun? Viel passieren kann nicht, außer du einigst dich mit dem neuen AG... ... dann allerdings mußt du nach den ungeschriebenen Gesetzen des heutigen "Arbeitsmarktes" auch davon ausgehen, dass du dort gar nicht antreten kannst. Mir wär's nur peinlich ... Insider 56 |
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#3
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| Ob ich antreten kann oder nicht ist mir eigentlich egal. Mir geht es darum ob ich hier rechtlich Ärger bekommen kann ... |
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#4
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| Anaconda, ist die Frage deiner Kündigungsfrist denn zwischenzeitlich geklärt? Wenn ja- wie wurde dir der sich selbst wiedersprechende Passus erklärt? Zu deiner Frage ob du Ärger bekommen kannst- auch die Antwort hierauf wirst du in deinem Arbeitsvertrag, diesmal in dem Neuen, finden. Was steht dort zum Thema Kündigungsfrist?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Nein, ich überprüfe nun beide möglichkeiten um eine gute Alternative zu haben. Im neuen Vertrag steht nur: Zitat:
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#6
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| Zitat:
... das kann Probleme geben, bis hin zur Schadensersatzklage.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| Wieso? Es steht doch gar nicht davon, dass vor dem Beginn nicht gekündigt werden kann ... |
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