Arbeitsvertrag rückgängig machen
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Arbeitsvertrag rückgängig machen

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  #1  
Alt 07.12.2009, 10:10
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Standard Arbeitsvertrag rückgängig machen


Hallo,

ich habe bei einem anderen Arbeitgeber einen Vertrag unterschrieben.
Mir ist erst später aufgefallen das dies zu diesem Eintrittsdatum nicht möglich ist da ich eine längere Kündigungsfrist habe.

Ist der Vertrag nun nichtig oder kann ich diesen rückgängig machen?
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  #2  
Alt 07.12.2009, 10:29
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Standard Hallo Anaconda!

Frage: Liest man sich den AV nicht vor Unterschrift durch?

Das Simpelste ist doch zu erkennen, was für ein Antrittsdatum als vereinbart gilt.

Was nun?

Viel passieren kann nicht, außer du einigst dich mit dem neuen AG...

... dann allerdings mußt du nach den ungeschriebenen Gesetzen des heutigen "Arbeitsmarktes" auch davon ausgehen, dass du dort gar nicht antreten kannst.

Mir wär's nur peinlich ...

Insider 56
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  #3  
Alt 07.12.2009, 10:39
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Ob ich antreten kann oder nicht ist mir eigentlich egal.
Mir geht es darum ob ich hier rechtlich Ärger bekommen kann ...
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  #4  
Alt 07.12.2009, 11:11
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Anaconda, ist die Frage deiner Kündigungsfrist denn zwischenzeitlich geklärt?
Wenn ja- wie wurde dir der sich selbst wiedersprechende Passus erklärt?

Zu deiner Frage ob du Ärger bekommen kannst- auch die Antwort hierauf wirst du in deinem Arbeitsvertrag, diesmal in dem Neuen, finden. Was steht dort zum Thema Kündigungsfrist?
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #5  
Alt 07.12.2009, 15:30
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Nein, ich überprüfe nun beide möglichkeiten um eine gute Alternative zu haben.

Im neuen Vertrag steht nur:
Zitat:
Für beide Seiten gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende. Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen.
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  #6  
Alt 07.12.2009, 18:03
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Zitat:
Zitat von Anaconda55 Beitrag anzeigen
Nein, ich überprüfe nun beide möglichkeiten um eine gute Alternative zu haben.
... das ist Unsinn, die umzusetzende Vorgehensweise habe ich dir beschrieben.

Zitat:
Zitat von Anaconda55 Beitrag anzeigen
Im neuen Vertrag steht nur:

Für beide Seiten gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende. Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen.
... das kann Probleme geben, bis hin zur Schadensersatzklage.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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  #7  
Alt 07.12.2009, 18:24
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Zitat:
Zitat von derWolf Beitrag anzeigen
... das kann Probleme geben, bis hin zur Schadensersatzklage.
Wieso? Es steht doch gar nicht davon, dass vor dem Beginn nicht gekündigt werden kann ...
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