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#1
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| Hallo, ich bitte um Ihre Hilfe - darf man einen Arbeitsvertrag stornieren? Nach 5 Tagen. Ich bitte um ne schnelle Antwort, danke im Voraus Agata. |
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#2
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| Hallo, stornieren geht schon einmal gar nicht. Stornieren kann man einen Auftrag, aber keinen Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag kann wenn dann nur gekündigt werden. Ob das in Deinem Fall möglich ist kann man allerdings erst sagen wenn wir mehr Details haben. Also: Wann wurde der Vertrag unterzeichnet? Ab wann gilt der Arbeitsvertrag? Ist es ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag? Was sagt der Arbeitsvertrag zum Thema Kündigungsfristen? Arbeitest Du da schon? Wurde eine Probezeit vereinbart? Warum willst Du kündigen?
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Was heisst stornieren? Wenn du einen Arbeitsverrag unterschreibst, buchst du ja keine Reise. Du kannst den Arbeitgeber bitten, dich aus dem Arbeitsvertrag zu entlassen, ihr macht dann erforderlichenfalls einen Aufhebungsvertrag, oder du kündigst fristgerecht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Danke für schnelle Antworten. Es geht um meinen Mann. Der Vertrag wurde am 10.9.10 unterschrieben, seit 13.9. arbeitet er schon da. Der Vertrag ist auf ein Jahr befristet, ich denke es wurde eine Probezeit vereinbart, aber ich weiß nicht alles, da ich grad im Ausland bin Und mein Mann will aus persönlichen Grunden kündigen. Ich denke alles was er tun kann, ist einfach mit dem Chef zu sprechen ![]() LG, Agata. |
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#5
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| Alles was er zuerst tun kann, ist es den ARbeitsvertrag zu lesen was zum Thema Kündigung drin steht. Sofern es nicht ausdrücklich (und am besten schriftlich) vereinbart wurde, ist eine Kündigung eines befristeten Arbeistverhältnisses allerdings nicht möglich! Warum will er denn kündigen? Achtung: Bei Eigenkündigung Sperre beim ALG!!!!
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#6
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| Er hoffte alles würde gut gehen, aber er kann dort nicht arbeiten. Ich habe noch eine Frage, bisher waren wir beide Hartz 4 Empfänger gewesen (kein Anspruch auf Alg1). Falls stornierung nicht möglich ist und er kündigen muss, verlieren wir Hartz 4? Danke noch mal. Agata. |
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#7
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| Daran hab ich nicht gedacht, dass eine Kündigung eines befristeten Arbeistverhältnisses unmöglich ist |
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#8
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| Zitat:
DAHER: Bitte erst Arbeitsvertrag lesen und dann handeln.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#9
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| Könntest Du mir noch schreiben, ob wir Hartz 4 verlieren können. Und wenn ja - für wie lange. Ich hab im Internet gelesen dass wir 30% bei Eigenkündigung verlieren. Liebe Grüße, A. |
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#10
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| Wenn dein Mann über 25 ist, beträgt die 1. Sanktionsstufe bei ALG II 30% vom Regelsatz, die Kosten der Unterkunft werden nicht angetastet. Die nächste Sanktionsstufe wären aber bereits 60%, und die könnte auch unmittelbar nach der 30%-Sanktion verhängt werden, sollte Anlass gegeben werden. Dauer: immer drei Monate. Das bewusste Akzeptieren einer Sanktion ist also immer mit Vorsicht zu geniessen. 30% hören sich wenig an, sind es aber nicht. Das ist immerhin 1/3 der ohnehin nicht üppigen Unterstützung. Es wird immer nur der sanktioniert, der sich schuldig gemacht hat, die Leistungen für die anderen Familienmitglieder sind nicht betroffen. Zitat:
Wenn ihr beide Leistungen bezieht, unterliegt ihr dem SGB II und der Erreichbarkeitsanordnung. Du darfst dich dann ausserhalb des Erreichbarkeitsbereiches eurer Arge nur mit Einverständnis eures Sachbearbeiters aufhalten, es geht hier um das Thema "Ortsabwesenheit bei ALG II". verstösst du gegen die Erreichbarkeitsanordnung, droht Leistungseinstellung und Leistungsrückforderung.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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