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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ich Arbeite seit August 09 bei meiner jetzigen Firma, ich habe nur einen 1 Jahresvertrag, der bald abläuft ich habe aber noch Urlaub für die zeit von Januarbis ende Juli 2010, meinen Resturlaub von 09 habe ich erst Juni dieses Jahres erst wahr nehmen können, laut meinem Arbeitgeber werde ich übernommen wobei ich bei dieser Firma nicht alles glauben kann, zurzeit ist unser Personal Chef Krank. Nun zu meiner Frage: da ich meinen Urlaubs anspruch von ca. 24 Tagen nicht verstreichen lassen will, falls es nicht zu einer Vertragsverlängerung kommt, welche möglichkeiten habe ich? Ist der Urlaubsanspruch futsch? wenn die mich Kündigen? oder kann ich mir diesen auszahlen Lassen? Natürlich will ich nur einer Verlängerung zustimmen wenn auch eine Gehalts erhöhung stattfindet! wie sollte ich jetzt vorgehen da wie gesagt der Chef Krank ist! Danke im Vorraus Geändert von Ibrahim503 (02.07.2010 um 12:48 Uhr) |
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#2
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| Du musst ein Schreiben verfassen, dass du deinen Urlaub beanspruchst, bevor er verfällt. Die warten wahrscheinlich nur darauf, dass die gesetzliche Frist verfällt in der du deinen Urlaub nehmen musst. Manche AG arbeiten heutzutage mit allen Mitteln um dich um deine Rechte zu betrügen. Darauf sollte man sich aber nicht einlassen. Lass dir deinen Urlaub schriftlich bestätigen, das ist dein gutes Recht. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Nein mir geht es eher dadrum das ich noch Urlaubsanspruch für ein ganzez jahr habe, und das wie auch gesagt mein Vertrag ende Juli also bald abläuft, und ich nicht weiß ob die mich übernehmen oder nicht. Die haben mich nochnicht mal auf das Vertrags ende angesprochen, und da ich bei der Firma sehr vorsichtig bin was zusagen angeht da die generell nichts Schriftlich machen wollte ich eben wissen, was Passiert wenn der Vertrag ausläuft und ich gehen muss ist das der Urlaub futsch? |
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#4
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| Zitat:
falls du im Anschluss an die Kündigung keine weitere Arbeitsstelle aufnehmen kannst. Nur -mach dich auch mal kundig, wie das mit dem Resturlaub aus dem vergangenen Jahr ( also 2009) allgemein gehandhabt wird. http://www.uag78.de/assets/applets/U...d%20machen.pdf Gruss wellen
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#5
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__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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