Arbeitsvertrag und Urlaub.
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Neuester Artikel bei Arbeits-abc.de
Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern

Arbeitsvertrag und Urlaub.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 01.07.2010, 20:50
Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 38
Bedankte sich: 1
1 Danksagung in 1 Beitrag
Ibrahim503 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitsvertrag und Urlaub.


Hallo,
ich Arbeite seit August 09 bei meiner jetzigen Firma, ich habe nur einen 1 Jahresvertrag, der bald abläuft ich habe aber noch Urlaub für die zeit von Januarbis ende Juli 2010, meinen Resturlaub von 09 habe ich erst Juni dieses Jahres erst wahr nehmen können, laut meinem Arbeitgeber werde ich übernommen wobei ich bei dieser Firma nicht alles glauben kann, zurzeit ist unser Personal Chef Krank.

Nun zu meiner Frage:

da ich meinen Urlaubs anspruch von ca. 24 Tagen nicht verstreichen lassen will, falls es nicht zu einer Vertragsverlängerung kommt, welche möglichkeiten habe ich?
Ist der Urlaubsanspruch futsch? wenn die mich Kündigen? oder kann ich mir diesen auszahlen Lassen?

Natürlich will ich nur einer Verlängerung zustimmen wenn auch eine Gehalts erhöhung stattfindet!

wie sollte ich jetzt vorgehen da wie gesagt der Chef Krank ist!

Danke im Vorraus

Geändert von Ibrahim503 (02.07.2010 um 12:48 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 02.07.2010, 11:31
Benutzerbild von wellen
Guru
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 1.833
Bedankte sich: 30
205 Danksagungen in 202 Beiträgen
wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Arbeitsvertrag und Urlaub.

Du musst ein Schreiben verfassen, dass du deinen Urlaub beanspruchst,
bevor er verfällt. Die warten wahrscheinlich nur darauf, dass die gesetzliche Frist verfällt in der du deinen Urlaub nehmen musst.
Manche AG arbeiten heutzutage mit allen Mitteln um dich um deine Rechte zu betrügen. Darauf sollte man sich aber nicht einlassen.
Lass dir deinen Urlaub schriftlich bestätigen, das ist dein gutes Recht.


Gruss

wellen
__________________
Die Schule ist nur die Saat -
der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 02.07.2010, 12:53
Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 38
Bedankte sich: 1
1 Danksagung in 1 Beitrag
Ibrahim503 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Arbeitsvertrag und Urlaub.

Nein mir geht es eher dadrum das ich noch Urlaubsanspruch für ein ganzez jahr habe, und das wie auch gesagt mein Vertrag ende Juli also bald abläuft, und ich nicht weiß ob die mich übernehmen oder nicht.

Die haben mich nochnicht mal auf das Vertrags ende angesprochen, und da ich bei der Firma sehr vorsichtig bin was zusagen angeht da die generell nichts Schriftlich machen wollte ich eben wissen, was Passiert wenn der Vertrag ausläuft und ich gehen muss ist das der Urlaub futsch?
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 05.07.2010, 06:37
Benutzerbild von wellen
Guru
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 1.833
Bedankte sich: 30
205 Danksagungen in 202 Beiträgen
wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Arbeitsvertrag und Urlaub.

Zitat:
Zitat von Ibrahim503 Beitrag anzeigen
Nein mir geht es eher dadrum das ich noch Urlaubsanspruch für ein ganzez jahr habe, und das wie auch gesagt mein Vertrag ende Juli also bald abläuft, und ich nicht weiß ob die mich übernehmen oder nicht.

Die haben mich nochnicht mal auf das Vertrags ende angesprochen, und da ich bei der Firma sehr vorsichtig bin was zusagen angeht da die generell nichts Schriftlich machen wollte ich eben wissen, was Passiert wenn der Vertrag ausläuft und ich gehen muss ist das der Urlaub futsch?
Wenn du entlassen werden würdest, wäre dein Urlaubsanspruch für 2010 nicht einfach weg, er müsste dir ausbezahlt werden,
falls du im Anschluss an die Kündigung keine weitere Arbeitsstelle aufnehmen kannst.


Nur -mach dich auch mal kundig, wie das mit dem Resturlaub aus dem vergangenen Jahr ( also 2009) allgemein gehandhabt wird.
http://www.uag78.de/assets/applets/U...d%20machen.pdf

Gruss

wellen
__________________
Die Schule ist nur die Saat -
der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 05.07.2010, 08:10
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.247
Bedankte sich: 28
152 Danksagungen in 147 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Arbeitsvertrag und Urlaub.

BUrlG - Einzelnorm
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

Antwort


Konnten wir Ihr Problem nicht lösen?
Dann nutzen Sie den Service der günstigen Rechtsberatung von AnwaltOnline.
Durch die Anfrage entstehen Ihnen zunächst keine Kosten! Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung!

Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
befristeter Arbeitsvertrag/ Resturlaub - Abgeltung? amica Arbeitsverträge 1 05.07.2010 16:07
Frage zum Urlaub Schweinesohn Arbeitsverträge 1 15.03.2010 09:01
Urlaub? Mardi Ausbildung 2 30.07.2009 08:47
Neuer Arbeitsvertrag, vorher noch Urlaub Rezer Karriere & Job 2 26.05.2009 17:47
Sonderfall: Urlaub nach AN Kündigung Forever Kündigung 3 03.04.2008 04:54


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.