Arbeitsvertrag verlängert Original oder Kopie?
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Arbeitsvertrag verlängert Original oder Kopie?

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  #1  
Alt 04.09.2009, 20:11
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Standard Arbeitsvertrag verlängert Original oder Kopie?


Guten Abend,
mein befristeter Arbeitsvertag wurde verlägert und ist wieder befriestet.
Nu soll ich es unterschreiben und für mich kopiren. Ist es richtig wenn ich selbst nur eine Kopie habe und der Arbeitgeber das Originale?

DANKE
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  #2  
Alt 04.09.2009, 20:30
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Luzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Start,

die von dir geschilderte Vorgehensweise ist tatsächlich häufig in der Praxis anzutreffen, meist in kleineren/mittelständischen Unternehmen.
In der Regel ist dies weder böswillig gemeint, mit Hintergedanken versehen oder mit Konsequenzen verbunden.
Rechtlich ist "Wer bekommt das Original, wer die Kopie" nicht geregelt.

Eine alle Seiten zufriedenstellende Lösung der Praxis wäre:
Beide Parteien (sowohl AG, als auch AN) bekommen einen Original-Vertrag (Doppeldruck) mit Original-Unterschriften.

Dies wäre doch sicherlich auch in deinem Fall möglich?

Was denkst du?
Luzi
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Moralapostel (05.09.2009)

  #3  
Alt 04.09.2009, 20:39
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Ob es in meinem Fall möglich ist.................weis ich nicht. Für mich wäre es selbstverständlich wenn jeder ein oginal Vertag bekommt.
Ich bin auch nicht in ein kleineres Unternehmen tätig, deswegen kann ich es nicht nachvollziehen.
Bin ich denn mit einer Kopie abgesichert. Muss ich bei Ämter oder ähnliches nicht immer Originale vorweisen?
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  #4  
Alt 05.09.2009, 13:49
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Moralapostel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich denke auch ein mündlicher Arbeitsvertrag hat Gültigkeit.

Auch soetwas ist möglich:
Einer Kollegin, die gerade ihre Ausbildung absolviert hatte wurde mitgeteilt, dass sie ein Vertrag von einer Zeitarbeitsfirma angeboten bekäme und wenn sie es wollte könne sie sofort nach der Ausbildung in der Firma weiterarbeiten.
Sie ist weiter bei uns beschäftigt gewesen, drei Monate lang ohne Gehaltszahlung.
Die Zeitarbeitsfirma meldete sich und bot einen rückdatierten Arbeitsvertrag an, zu sehr schlechten Konditionen.
Die Kollegin unterschrieb nicht.

Der eingeschaltete Anwalt erreichte in einem außergerichtlichen Vergleich eine übliche tarifvertagliche Eingruppierung für die in der Vergangenheit liegende Beschäftigungszeit.
Die Kollegin bekam einen unbefristeten Vertrag.
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