Arbeitsvertrag während Krankheit unterschreiben?
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Arbeitsvertrag während Krankheit unterschreiben?

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  #1  
Alt 14.09.2009, 12:44
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Standard Arbeitsvertrag während Krankheit unterschreiben?


Hallo Ihr Lieben!
Hab schonmal bissl bei Euch geforscht, aber nicht das passende für mich gefunden.
Ich hab den AG gewechselt, mit der Bedingung mindestens das gleiche Gehalt wie vorher zu haben, da ich Alleinerziehend bin.
Nun hat mich der Wechsel krank gemacht und der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Darf ich das denn und muß ich denn, wenn ich gar nicht wieder hin will?
Bin Altenpflegerin und als Dauernachtwache dort eingesetzt. Ich muß ca. 2.00Uhr mit waschen anfangen. Die Leute also aus den Schlaf reißen, waschen, anziehen und dann nur noch mit Wolldecke zudecken . Es handelt sich je nach Belegung zwischen 13 und 15 Bewohnern, auch PFST. 3. Dazu kommt noch, dass ich pro Nacht 2 1/2 Stunden nicht bezahlt und auch keinen Nachtzuschlag bekomme und das obwohl man allein arbeitet.
Kann mir jemand sagen, was die nächsten Schritte für mich wären? Das alles ist im Vertrag gar nicht ersichtlich. Aber unter diesen Bedingungungen hätte ich NIEMALS gewechselt
Ich sag schonmal Danke im voraus!
Gruß nightfly

Geändert von nightfly (14.09.2009 um 13:13 Uhr)
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  #2  
Alt 14.09.2009, 14:10
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Zitat:
Zitat von nightfly Beitrag anzeigen
Darf ich das denn und muß ich denn, wenn ich gar nicht wieder hin will?
Was? Den Vertrag unterschreiben?
Müssen, musst Du nicht. Aber auch ein mündlicher Arbeitsvertarg ist ein Arbeitsvertrag.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, arbeitest Du ja auch bereits für Deinen neuen Arbeitgeber. Somit gilt der Vertrag auch als abgeschlossen.

Da ein schriftliches Vertragsangebot ja wohl vorliegt ist dieser Vertrag durch mündliche Zusage und insbesondere durch die Aufnahme der Tätigkeit genau in der Form wie schriftlich niedergelegt in Kraft getreten.
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  #3  
Alt 14.09.2009, 20:42
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Zitat:
ch muß ca. 2.00Uhr mit waschen anfangen. Die Leute also aus den Schlaf reißen, waschen, anziehen und dann nur noch mit Wolldecke zudecken .


Die Frage ist, ob sowas überhaupt zulässig ist.

Aus der juristischen Beurteilung dieses Sachverhaltes ergeben sich deine Rechte und deine Pflichten.
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nightfly (15.09.2009)

  #4  
Alt 15.09.2009, 14:03
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Hallo Freaky!

Da ein schriftliches Vertragsangebot ja wohl vorliegt ist dieser Vertrag durch mündliche Zusage und insbesondere durch die Aufnahme der Tätigkeit genau in der Form wie schriftlich niedergelegt in Kraft getreten.[/QUOTE]

Mündlich war nie die Rede davon, dass mir nur 8 Std. pro Nacht angerechnet werden, obwohl ich 10,5 Std. arbeite. Auch nicht, dass sie keinen Zuschlag bezahlen und ich nachts waschen muss. So einem Vertrag hätte ich niemals zugestimmt!
Der neue AG gehört zur Caritas. Hätte doch nicht vermutet, von denen total verarscht zu werden. Sie haben einen geltenden AVR, also sowas ähnliches wie ein Tarifvertrag. Und den AV bekam ich ja erst jetzt, was mir allerdings nicht wirklich weiter hilft

Für nonte... irgendwas
Es ist definitiv verboten nachts zu waschen! Aber was kann ich tun,ohne Sperre aus dem Vertrag wieder rauszukomm?
Möchte auch nicht unbedingt klagen, die Kollegen sind quasi meine Nachbarn...
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  #5  
Alt 15.09.2009, 14:16
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Zitat:
Zitat von nightfly Beitrag anzeigen
Mündlich war nie die Rede davon, dass mir nur 8 Std. pro Nacht angerechnet werden, obwohl ich 10,5 Std. arbeite. Auch nicht, dass sie keinen Zuschlag bezahlen und ich nachts waschen muss. So einem Vertrag hätte ich niemals zugestimmt!
OK, und was steht jetzt zu den von Dir genannten Punkten in dem Arbeitsvertrag, den Du ja jetzt hast?
Die Werktägliche Arbeitszeit darf laut Arbeitszeitgesetz 8 Stunden in der Regel nicht überschreiten! Ausnahmen bis zu 10 Stunden täglich sind möglich, wenn innerhalb von 24 Wochen die durchschnittliche Zeit von 8 Stunden nicht überschritten wird.

Zu klären wäre aber auch, ob diese 10,5 Stunden komplett Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetz sind oder ob hier Rufbereitschaft vorliegt. Rufbereitschaft ist Ruhezeit, die zwar vergütet werden muss aber eben nicht zur ARbeitszeit gehört (siehe Ärzte im Krankenhaus Notdients, die sind auch mehr als 10 Stunden anwesend).
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  #6  
Alt 15.09.2009, 16:02
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Huhu!
Nix..aber auch gar nix steht davon im Vertrag. Ich weiß das nur, durch den Dienstplan.
Habe mich halt gefragt, warum ich bei 12 Nächten im Sept. nur auf 96 Stunden komme und somit 14 Minusstunden habe???? Wo ich doch eigentlich 126 Iststunden hab und somit 16 Plusstunden...
Hab ne Kollegin gefragt und die hat mir dann die ganze Wahrheit erzählt.
Ein Schock für mich!
Hab die zuständige Direktorin angerufen und die meinte: "Was wollen Sie denn, waren doch arbeitslos?! Wir zahlen das nicht und basta! Können ja wieder aufhören..zum Ende des Monats oder was haben Sie vor?"

Soviel zur katholischen Nächstenliebe SORRY!
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  #7  
Alt 15.09.2009, 17:35
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Zitat:
Zitat von nightfly Beitrag anzeigen
Nix..aber auch gar nix steht davon im Vertrag. Ich weiß das nur, durch den Dienstplan.
Du möchtest uns also sagen, dass in Deinem Arbeitsvertrag keine wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit geregelt ist???

Bei aller Liebe, dass kann ich jetzt nicht glauben.
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  #8  
Alt 17.09.2009, 18:22
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Hmmmm...
Du hast mich nicht richtig verstanden oder ich hab mich falsch ausgedrückt..sorry!
Die Arbeitszeit ist in 62,5% angegeben. Entspricht 25 Std die Woche, wenn 40Std. als 100% zu sehen sind. Tatsächlich arbeite ich aber 30 - 35 Stunden die Woche, weil einfach 2 1/2 Std pro gearbeitete Nacht nicht angerechnet werden. Soweit verständlich?
Davon steht natürlich nix im Vertrag. Und nu????

Liebes Grüßle
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  #9  
Alt 02.10.2009, 11:42
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Nochmal ein Hallo in die Runde!
Schade, dass mir keiner weiter helfen konnte.
Finde dieses Forum trotzdem sehr interessant und nützlich.
Macht weiter so!

Gruß nightfly
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  #10  
Alt 02.10.2009, 12:26
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Eigentlich ist die Sache klar:

Es finden verbotene Nachtwaschungen statt und ausserdem wird deine Arbeitszeit nicht voll erfasst, was zu einer faktischen Lohnkürzung/Vorenthaltung führt.

Meiner unmassgeblichen Meinung nach könntest du das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen und sofort ALG I/II beantragen, ohne eine Sanktion fürchten zu müssen.

Die Angelegenheit würde ich - bevor ich das Arbeitsverhältnis aufgebe - mit der Agentur für Arbeit/ Arge besprechen.

Ausserdem würde ich der Gewerkschaft beitreten , bei solchen Verhältnissen zum Nachteile der Patienten, die schlussendlich deine Schützlinge sind, läuftst du in Gefahr, Post von der Staatsanwaltschaft zu kriegen.
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