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#1
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| Hallo zusammen! Noch grün hinter den Ohren und schon eine Frage ![]() Auf der Suche nach einer Lösung im Netz, bin ich auf dieses tolle Forum gestossen. Aber leider konnte ich noch keinen ähnlichen Beitrag finden. Ich hoffe, dass mir jemand von Euch weiterhelfen kann. Ich habe zum 01.07.11 einem Beschäftigungsverhältnis mündlich (ohne Zeugen seitens des AG) zugesagt. Der 6 Mon. befristete AV wurde mir nun zugeschickt, mit Probezeit 6 Mon., Kündigungsfrist 14 Tage. Nun habe ich ein besseres Angebot erhalten... Komme ich aus dem mündlichen AV ohne Schwierigkeiten? Oder soll ich unterschreiben, anfangen und dann innerhalb der PZ im 1. Monat bereits kündigen (was ich für persönlich oberunfair fände), damit ich zum nächsten Ersten das andere Arbeitsverhältnis beginnen kann? Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort! Toppo
__________________ Toppo |
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#2
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| Streng genommen gibt es den § 611 BGB, der dich bindet. Aber sei es drum, was will der Arbeitgeber mit einem Arbeiter, der unwillig ist und der sowieso nur kurzzeitig befristet beschäftigt werden soll. Du teilst dem Arbeitgeber mit, dass du das Arbeitsangebot (nicht: Arbeitsvertrag) nicht mehr annehmen möchtest. wel du einen Job gefunden hast, der deine Bedürftigkeit mehr mindert. Ein Schaden dürfte dem Arbeitgeber nicht entstehen, es gibt bestimmt andere, die sich nach dem Job die Lippen lecken. In diesem Sinne: Gutes Gelingen !
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo nontestatum, ich danke Dir für Deine schnelle und hilfreiche Antwort. Du nimmst mir einen Stein vom Herzen
__________________ Toppo |
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