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#1
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Hallo an alle ich hoffe Ihr könnt uns in diesem Fall weiter helfen ! ?![]() Wie sieht es Rechtlich damit aus???? Habe gestern meinen neuen Arbeitsvertrag (es ist der 2 von dieser Firma Befristet auf 1 Jahr) bekommen. Sie ist tätig als vollbeschäftigte Arbeitnehmerin Mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich ohne Pausen. Es gilt die 6-Tage-Woche. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer mit Mehrarbeit beschäftigt werden. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, am flexiblen Jahresarbeitszeitmodell mit Jahresarbeitszeitkonto teilzunehmen. Die tatsächliche Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Die geleistete Arbeitszeit wird in einem Jahresarbeitszeitkonto erfasst. Der Mitarbeiter ist für seine Zeitkontenüberpfrüfung selbst verantwortlich. (wir haben eine elektronische Stechuhr [zusatz von uns])Angefallene Plus- bzw. Minussalden werden im Jahresverlauf durch einen flexiblen Einsatz möglichst ausgeglichen. Ein nicht ausgeglichenes Arbeitszeitkonto wird bei Jahreswechsel in voller Höhe auf das Folgejahr vorgetragen. Minussalden die bis zum Austritt des Mitarbeiters nicht ausgeglichen sind, werden mit offenem Urlaubsanspruch verrechnet. Sollte dies nicht möglich sein werden sie dem Mitarbeiter in Abzug gebracht. Der Mitarbeiter wird flexibel an bis zu 7 Tagen in der Woche von Montag bis Sonntag in der Zeit von 0Uhr bis 24 Uhr eingesetzt. Die genaue Schichtplanung richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und wird möglichst früh vor Arbeitsbeginn angekündigt. In Ausnahmefällen kann die Schichtplanung auch mit einer sehr kurzfristigen Ankündigungsfrist erfolgen. Zur weitern Info: Es gibt bei uns keine Gewerkschaft Wir arbeiten schicht von 6-14 Uhr 14-22 Uhr und 22-6 Uhr im Wochenwechsel davon werden uns 30 min Pause abgezogen und nicht bezahlt. Keinerlei Zuschläge Und das alles für 1300 Brutto Vielleicht kann uns jemand weiter helfen und ein paar Tipps geben wir währen sooooooooo Dankbar Beste grüße Rike und Peter |
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#2
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| Hallo, generell ist die Arbeitszeit also die Dauer der Arbeitszeit und die Pausenzeit gesetzlich geregelt. Nun gehöre ich auch nicht zu den glücklichen, die einer "regelmäßigen Arbeitszeit" nachgehen. Wenn Du im Arbeitszeitgesetz mal nachschaust, wirst Du bestimmt einige Regelungen finden, die bei Dir zutreffen. Ich würde beispielsweise bezweifeln, dass du 7 Tage die Woche rund um die Uhr verfügbar sein musst! Es muß schließlich min. eine Ruhephase von 11 Stunden eingehalten werden! Hier ein kleiner Auszug zur gesetzlichen Regelung: Im Zweiten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) steht: Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. § 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. § 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. (3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden. Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen! |
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#3
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| Zitat:
Bei manchen gibt es 45min und bei machen Firmen sogar 1h Stunde Pause, immer ohne Bezahlung. |
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