Arbeitszeit / Urlaub
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  #1  
Alt 14.12.2011, 19:09
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"Person xxx kann seinen im betreffenden Jahr nicht oder nur teilweise genommenen Urlaub während der ersten drei Monate des darauf folgenden Jahres nehmen."

Was beduetet das wenn der Vertrag z.B. am 01.01.2012 beginnt?

"Arbeitsbeginn ist in der Regel 7.30 Uhr am Morgen. Nach notwendigkeit ist die Arbeitszeit auch flexibel zu gestalten. Wöchentliche Arbeitszeit ca. 40 Stunden pro Woche."

Muss im Vertrag nicht drin stehen von - bis Uhr? Wird man hier evt. zu Überstunden aufgefordert?

Danke für die hoffentlich hilfreichen Antorten.
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  #2  
Alt 15.12.2011, 16:10
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Standard AW: Arbeitszeit / Urlaub

Zitat:
Zitat von Halbes Gigabite Beitrag anzeigen
"Person xxx kann seinen im betreffenden Jahr nicht oder nur teilweise genommenen Urlaub während der ersten drei Monate des darauf folgenden Jahres nehmen."

Üblicherweise verfällt ein Urlaub zum 31.12. eines Jahres.

Hier aber weist der Arbeitgeber exakt darauf hin, dass der Urlaub bis Ende März des folgenden Jahres genommen werden kann, aber dann ist der alte Urlaub auch verfallen.

Ich deute das so, dass die Urlaubsgewährung in dem Unternehmen problembehaftet ist.


Was beduetet das wenn der Vertrag z.B. am 01.01.2012 beginnt?

Bei einem neuen Arbeitsverhältnis hast du eine Wartezeit von 6 Monaten - siehe § 4 BUrlG, das heisst, man wird dir voraussichtlich zunächst keinen Urlaub bewilligen.

"Arbeitsbeginn ist in der Regel 7.30 Uhr am Morgen. Nach notwendigkeit ist die Arbeitszeit auch flexibel zu gestalten. Wöchentliche Arbeitszeit ca. 40 Stunden pro Woche."

Muss im Vertrag nicht drin stehen von - bis Uhr? Wird man hier evt. zu Überstunden aufgefordert?

Eigentlich ist da garnichts vereinbart ausser einer Mindestleistung von abzuarbeitenden Stunden.

Ich sehe das auch so, dass der Arbeitgeber auch Nachtschicht anordnen kann, er könnte den Arbeitsbeginn auch auf 4.30 h legen. Was die Frage aufwirft, ob du mobil genug bist und der Arbeitslpatz für dich erreichbar ist.

Ich denke da z.B. auch an Winterzeiten, wo die Strassen noch nicht geräumt sind.




Danke für die hoffentlich hilfreichen Antorten.
Ich würde den Arbeitsvertrag einem Arbetsrechtler vorlegen, ich ermute, dass noch weitere Ostereier zu finden sind.
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  #3  
Alt 15.12.2011, 16:25
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Standard AW: Arbeitszeit / Urlaub

ahso also kann ich auch Urlaub im ersten Jahr nehmen. Ich dachte ich könnte im ersten Jahr garnicht. Ich finde das aber ganz gut, dass man seinen Urlaub auch im nächsten Jahr machen kann (in den ersten 3 Monaten)

Gegen Nachtschicht hätte ich nix. Möchte aber nicht unbedingt am Wochenende SA/SO arbeiten.

danke dir
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