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#1
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| "Person xxx kann seinen im betreffenden Jahr nicht oder nur teilweise genommenen Urlaub während der ersten drei Monate des darauf folgenden Jahres nehmen." Was beduetet das wenn der Vertrag z.B. am 01.01.2012 beginnt? "Arbeitsbeginn ist in der Regel 7.30 Uhr am Morgen. Nach notwendigkeit ist die Arbeitszeit auch flexibel zu gestalten. Wöchentliche Arbeitszeit ca. 40 Stunden pro Woche." Muss im Vertrag nicht drin stehen von - bis Uhr? Wird man hier evt. zu Überstunden aufgefordert? Danke für die hoffentlich hilfreichen Antorten. |
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#2
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| Zitat:
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| ahso also kann ich auch Urlaub im ersten Jahr nehmen. Ich dachte ich könnte im ersten Jahr garnicht. Ich finde das aber ganz gut, dass man seinen Urlaub auch im nächsten Jahr machen kann (in den ersten 3 Monaten) Gegen Nachtschicht hätte ich nix. Möchte aber nicht unbedingt am Wochenende SA/SO arbeiten. danke dir |
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