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#1
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| Hallo zusammen, ich habe vor, bei einer größeren Firma als Leiter in der Kreditorenbuchhaltung anzufangen und mein bestehendes Arbeitsverhältnis aufzugeben. Nun habe ich den Arbeitvertrag vorliegen. Ich habe diesen gewissenhaft durchgelesen und verschiedene Textpasagen im Internet vergleichen. Soweit ist alles schlüssig und seriös (die Firma ist wie gesagt ein großer deutscher Konzern und deshalb sind viele dinge tariflich (IG-Metall) geregelt). Nur eine Sache macht mich etwas stutzig: Man ließt immer wieder, dass das Aufgabengebiet definiert werden sollte damit man nicht gefahr läuft im Unternehmen "herum gereicht" zu werden. Andererseits sollte man sich nicht zusehr einschränken damit man offen für weitere Chancen bleibt. Folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag 1. Tätigkeit Sie werden als Abteilungsleiter Kreditoren im Tätigkeitsgebiet Kreditoren / Debitoren im Werk XY eingesetzt. (soweit, sogut) Nun kommt der Satz: Spätestens nach Ablauf der Einarbeitungszeit, in der Regel nach einem Jahr, werden wir Ihre Aufgaben im Einzelnen gemeinsam mit Ihnen in einer Stellenbeschreibung festlegen. Darunter kommt dann der Textbaustein wo im großen und ganzen drinne steht, dass ich aus betrieblichen Gründen im Rahmen der Fähigkeiten und der vertralgich vereinbarten Tätigkeit anerweitig eingesetzt werden kann. (ich denke mal das steht in jedem Arbeitsvertrag, oder?) Sonst steht NICHTS über das Aufgabengebiet. Beim Vorstellungsgespräch wurde mir versichert, dass ein Abteilungsleiter Kreditor gesucht wird, ich aber erst eingearbeitet werden muss. (da ich noch jung bin und die Erfahrung fehlt). Soweit war ich auch einverstanden. Ist das jetzt eine Freikarte für die Firma dass ich die angestrebte Stelle als Abteilungsleiter nicht bekommen könnte? Ist es normal dass das Aufgabengebiet soweit offen gehalten wird? Ich schätze die Mitarbeiter und die Firma als seriös ein, man hat mir auch versichert, dass ein Abteilungsleiter gesucht wird und ich dafür "ausgebildet" werden soll. Bei dem Punkt "Vergütung" wird auf das ERA-Niveaubeispiel des "Leiters in der Rechnungsprüfung" verwießen und danach auch bezahlt. Aber das hat doch nichts mit dem Aufgabengebiet zu tun, oder? Wie soll ich am besten reagieren? Sollte ich verlangen, dass das Aufgabengebieet (eventuell mit einem Verweis auf eine Tätigkeitsbeschreibung der Stelle) in den Arbeitsvertrag aufgenommen wird? Ich bitte um Hilfe. Danke. |
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#2
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| Hallo, ich würde mal sagen: Mach dir keinen Stress deshalb. Letzten Endes sagt das doch nur aus, dass du auf der Stelle eingesetzt wirst, eine Stellenbeschreibung mit detaillierter Aufgabenbeschreibung erst später erfolgt. Die Inhalte einer Stelle werden grundsätzlich nicht im Arbeitsvertrag aufgenommen, wenn dann erfolgt die Übergabe und "Abzeichnung" der Stellen- oder Funktionsbeschreibung als Anlage zum Arbeitsvertrag. Grundsätzlich müssen, können und werden Stellenbeschreibungen ohnehin regelmäßig aktualisiert und den tatsächlichen Aufgaben abgepasst.... Also, don't panic.
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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