Aufhebungsvertrag
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Aufhebungsvertrag

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  #1  
Alt 28.11.2009, 19:47
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Hallo,

Ich hab ne sehr wichtige frage.....

Ich war bei einer Zeitarbeitsfirma...
Die mich in einer Firma untergebracht hatten die nuich weit weg war von mir, die Firma hatte mich dann abgemeldet weil die Aufträge zurück gingen,und die Zeitarbeitsfirma wollte mich dann in eine andre Firma schicken was ja normal ist aber die ist von mir aus 81,7 km entfernt und da es Wirtschaftlich nich möglich wäre für mich dahin zu fahren weil ich nur für Sprit und Rechnungen arbeiten gegangen wäre... zum Leben wär nix mehr übrig gewesen...

Dann hatte ich bei meiner alten Zeitarbeitsfirma nach gefragt ob sie Arbeit für mich hätten. Der Chef sagte ja ab Freitag... Ich hab dann mit dem Chef bei der Firma gesprochen wo ich beschäftigt war gesprochen da ich den Freitag normal noch mal dahin musste aber er sagte es wäre ok. da ich die möglichkeit hätte wo anders anzufangen...

Dann hab ich bei der Zeitarbeitsfirma angerufen und mit der Chefin gesprochen und die sagte da der Chef von der Firma einverstanden wäre würde das gehen wir würden dann einen Aufhebungsvertrag machen.Da ich Donnerstag einen Zahnarzttermin hatte konnte ich nich dahin um den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, hatte dann mit ihr aus gemacht das ich am Freitag (gestern) vorbei komme sie war zwar nich da wollte ihn aber dem Kollegen geben das ich ihn dann unterschreibe... so ich war da und dann sagte der Kollege er würde ihn nich finden, ich sollte am Montag nochmal kommen.
Haben mir dann eine Ersatzbescheinigung von der Lohnsteuerkarte schon mal gegeben.

Jetzt zu der frage...

Könnten die mir einen strick oder Probleme dadurch machen wenn ich den Aufhebungsvertrag erst am Montag Unterschreibe und weil ich zu ner andern Zeitarbeitsfirma gewechselt bin.
Da ich den Arbeitsvertrag auch erst am Montag Unterschreibe da die kollegin von meinem Chef letzte Woche Krank war und am Montag erst wieder da ist.

P.S: Sie sagte mir auch sie wolle mir da keine Steine in den Weg legen....

Könnt ihr mir helfen oder wisst ihr etwas darüber?
Danke schon mal für die Info...
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  #2  
Alt 29.11.2009, 11:25
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Mel, du hast freitags ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und wirst am darauffolgenden Montag die alte Anstellung per zurückdatiertem Aufhebungsvertrag formal beenden.
Wenn sich an dieses Procedere gehalten wird sehe ich kein Problem.
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... schöne Grüße

Wolf





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Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag:
Mel1982 (29.11.2009)

  #3  
Alt 29.11.2009, 12:53
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Ich hoffe das sie sich dran halten...
Ansonsten weiss ich nich weiter...
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  #4  
Alt 29.11.2009, 14:53
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Aber noch eine Frage...

Was mach ich am besten wenn die Zeitarbeitsfirma wo ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben soll sich weigert...
denn die andre Arbeitsstelle hab ich ja angenommen...
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  #5  
Alt 30.11.2009, 22:14
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... na Mel, hast du deinen Aufhebungsvetrag erhalten- und unterschrieben?
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... schöne Grüße

Wolf





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  #6  
Alt 01.12.2009, 12:26
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hi Wolf

Ich vermute jetzt mal, wenn die Frage, ob der Vertrag unterschrieben wurde, von Mel1982 bejaht wird, bleibt die letzte Frage offen. Dem möchte ich mit meiner Zwischenfrage vorbeugen, denn eine Antwort darauf, interessiert mich auch brennend, habe im www nichts dazu gefunden! Geht das überhaupt, das man einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, obwohl der alte noch besteht? Ist das grundsätzlich erlaubt oder verboten und hat das was mit der Steuerklasse sechs (Zweitjob) zu tun?
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Liebe Grüße Bettie

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  #7  
Alt 01.12.2009, 18:13
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@ Wolf...

Es hat geklappt...
Hab erst den Aufhebungsvertrag Rückwirkend unterschrieben...Dann hab ich bei der andern zeitarbeit den Arbeitsvertrag unterschrieben... und hatte heute frei... keine Ahnung wie es weiter geht... da die Firma im moment keine Arbeit hat... geh morgen zu meinem Chef.. und frag nach... er sagte am Montag nur es wäre ja schwachsinn wenn ich erst den Arbeitsvertrag unterschreibe und dann die Kündigung bekäme...
Hoffe nur das er mich unterbekommt...

Stimmt das das wenn man mal bei einer Zeitarbeit schon mal war das die den Vertrag nich auf einen befristeten machen können??

Denn bei mir im Vertrag steht...

Vertragsdauer,Kündigung und Probezeit

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 27.11.2009

Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum... (aber kein Datum)

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem genannten Datum, ohne das es eine Kündigung bedarf.

Wundere mich nur weil das steht im alten Arbeitsvertrag den ich von der Zeitarbeit hab nich...
Da steht nur: Das Arbeitsverhaltnis beginnt am...

danke für die Antwort und Info
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  #8  
Alt 01.12.2009, 21:15
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Hi Mel,

Zitat:
Zitat von Mel1982 Beitrag anzeigen
@ Wolf...

Es hat geklappt...
... davon bin ich ausgegangen, schließlich habe ich dir die Daumen gedrückt!

Zitat:
Zitat von Mel1982 Beitrag anzeigen
Hab erst den Aufhebungsvertrag Rückwirkend unterschrieben...Dann hab ich bei der andern zeitarbeit den Arbeitsvertrag unterschrieben... und hatte heute frei... keine Ahnung wie es weiter geht... da die Firma im moment keine Arbeit hat... geh morgen zu meinem Chef.. und frag nach... er sagte am Montag nur es wäre ja schwachsinn wenn ich erst den Arbeitsvertrag unterschreibe und dann die Kündigung bekäme...
Hoffe nur das er mich unterbekommt...
... das ist zunächst mal deren Problem, solange du deine Arbeitskraft bereithältst bzw. zur Verfügung stellst hat dein Arbeitgeber dein Gehalt zu zahlen.

Zitat:
Zitat von Mel1982 Beitrag anzeigen
Stimmt das das wenn man mal bei einer Zeitarbeit schon mal war das die den Vertrag nich auf einen befristeten machen können??
... wenn du einen unbefristeten Vertrag hat lässt sich daraus schwerlich ein befristeter Vertrag machen, richtig.

Zitat:
Zitat von Mel1982 Beitrag anzeigen

Denn bei mir im Vertrag steht...

Vertragsdauer,Kündigung und Probezeit

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 27.11.2009

Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum... (aber kein Datum)

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem genannten Datum, ohne das es eine Kündigung bedarf.

Wundere mich nur weil das steht im alten Arbeitsvertrag den ich von der Zeitarbeit hab nich...
Da steht nur: Das Arbeitsverhaltnis beginnt am...

danke für die Antwort und Info
... wenn die Befristung nicht konkret angegeben ist gehe gehe ich davon aus dass sie nichtig ist.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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  #9  
Alt 01.12.2009, 22:55
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Bettie, du stellst die falsche Frage.
grundsätzlich stellt es kein Problem dar mehrere Anstellungsverträge parallel zu halten, einzelvertraglichen oder steuerrechtlichen Ausschlüsse außen vor.

Des Hinterfragens würdig ist die Rechtmäßigkeit des nachdatierten Aufhebungvertrages, aber weil dadurch ja niemandem ein Schaden entsteht- wo kein Kläger...
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... schöne Grüße

Wolf





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  #10  
Alt 01.12.2009, 23:07
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ähm...so richtig sehe ich meine Frage aber noch nicht beantwortet. Oder habs nicht verstanden? Mel1982 hat den neuen Arbeitsvertrag ja nun unterschrieben. Was ist, wenn der alte Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt? Sie kann ja nicht auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen.
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Liebe Grüße Bettie

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