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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Welche Möglichkeiten gibt es, den gewünschten Auflösungsvertrag zu bekommen? Wenn Nachfolge gesichert ist, meint Chef, ist es kein Problem, allerdings wurde die Stelle nur in der Zeitung veröffentlicht und vom Chef nicht der ARGE gemeldet. LG pegasus |
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#2
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| Wenn du einen Aufhebungsvertrag wünscht, kann dein Arbeitgeber deinem Wunsche folgen, er MUSS aber nicht. Wirkst du in irgendeiner Form an deinem Arbeitsverlust mit, beduetet dies hinsichtlich des Arbeitslsoengeldes eine Leistungssperre bzw. Sanktion.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| ja ich würd ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, von daher wäre alles bei bewilligung perfekt. meine frage ist, muss er der arge die neu zu besetzende stelle mitteilen? |
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#4
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| Mir wäre nicht bekannt, dass ein Arbeitgeber eine Stelle der Arge anzeigen müsste. Um was geht es dir eigentlich ... du eierst da ein bisschen herum ....
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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