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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo! Derzeit bin ich befristet bis zum 31.12.2010 angestellt! Bin allerdings jetzt das 2. Jahr in der gleichen Firma! Nun ist es so, dass ich aus familiären Gründen Ende März umziehen möchte und ich deshalb einen Aufhebungsvertrag seitens der Fima angeboten bekommen habe! Eine andere Stelle am Umzugsort konnte mir die Firma nicht bereitstellen! Nun meine Fragen: 1. Bei welchem Arbeitsamt muß ich mich melden? jetziger Wohnort oder der neue? 2. Kann das Arbeitsamt eine Sperre verhängen, wenn persönliche Gründe, wie z.b. schwerbehindertes Kind (80 %, mit Recht auf Begleitperson) vorliegen? 3. Wann müßte ich mich spätestens beim AA melden, wenn die 1-monatige "Kündigungsfrist" einghalten wird? Ich danke schon jetzt für nützliche Informationen! |
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#2
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| Klugerweise wendest du dich an deine jetzige Agentur für Arbeit und besprichst die Angelegenheit dort hinsichtlich Genehmigung einer leistungssperrenfreien Eigenkündigung. Bitte prüfe vorher deinen Anspruch auf ALG I, nicht dass am Ende ein paar Tage für die Anwartschaft fehlen. Die Agentur informiert dich dann über alles weitere, wenn du dann umziehst in den Zuständigkeitsbereich einer neuen Agentur für Arbeit, musst du exakt die damit verbundenen Hinweise und Vorgaben beachten, insbesondere die nahtlose Erreichbarkeit NACHWEISBAR (!) herstellen ( = exakte Anschriftenmitteilung mit Datum).
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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