Ausland zwecks Spracherwerb- Sonderurlaub?
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Ausland zwecks Spracherwerb- Sonderurlaub?

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  #1  
Alt 19.02.2011, 21:01
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Sterni befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ausland zwecks Spracherwerb- Sonderurlaub?


Hallo zusammen,

ich bin Arbeitnehmerin und möchte demnächst für eine Zeit nach Belgien, um dort französisch zu lernen.

Etwa 6 Monate würde ich gerne dort bleiben.

Die Frage: Kann ich als Arbeitnehmerin so etwas wie unbezahlten "Sonderurlaub" nehmen?
Müsste ich hier in Deutschland gemeldet bleiben?

Danke für eure Hilfe.

LG
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  #2  
Alt 30.06.2011, 13:38
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coquette befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ausland zwecks Spracherwerb- Sonderurlaub?

Hallo,

im öffentlichen Dienst ist so etwas kein Problem, ansonsten bedarf das der Einwilligung deins Arbeitgebers - denn anderenfalls hast du anschließend keinen Job mehr.

Solltest du Französisch in deinem Job brauchen, würde ich dem Vorgesetzten einfach von deinem Anliegen erzählen. Du kannst ihm den Sonderurlaub auch schmackhaft machen indem du dafür deinen Anspruch auf Bildungsurlaub absprichst. Oder anschließend der Firma mit den Sprachkenntnissen ja auch weiterhilfst.

Oder, ganz einfach, sammle Überstunden, Urlaub, mach ein Sabbatical. Oder lass deine Arbeitszeit für die du bezahlt wirst runtersetzenund arbeite voll weiter.

Das sind sicherlich recht unkonventionelle Vorschläge, aber manchmal ist das einfache das Beste.

Und ist ja alles EU, da ruf an nur noch einmal bei der Krankenkasse und im Finanzamt an und ist auf Nummer sicher.

Viel Spaß und Erfolg!
__________________
Liebe Grüße,

coquette


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Jacob M. Braude
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