Ausschluss gesetztl. Feiertage im Vertrag!!!
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Ausschluss gesetztl. Feiertage im Vertrag!!!

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Alt 24.11.2009, 16:10
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amandaliaw befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Ausschluss gesetztl. Feiertage im Vertrag!!!


Ich arbeite in einer Firma die in Ba-Wü liegt, aber nur 5 km von der hessischen Grenze entfernt ist.

Im Arbeitsvertrag steht folgender Satz: §13 Feiertags-Sonderregelung

Für das Arbeitsverhältnis gilt wegen des regionalen Bezugs die Feiertagsregelung des Landes Hessen: Der 6. Januar und der 1. November sind danach keine Feiertage, sondern Arbeitstage.

Ist das zulässig? Obwohl die Firma in Ba-Wü ist und dort der 6.1. und der 1.11. Feiertage sind?

Bitte um schnelle Antwort, am Montag muss ich spätestens den Vertrag unterschreiben - oder eben auch nicht

Danke und viele Grüße
amandaliaw
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