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#1
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| So, hab da ein "kleines" Problem. Habe in einem Einzelhandelsbetrieb am 02.11.1999 einen Befristeten Arbeitsvertrag unterzeichnet ( endete am 05.05.2000 ). Am 06.05.2000 wurde wieder ein Befristeter Arbeitsvertrag gemacht ( endete am 05.11.2000 ). Danach bekam ich einen Unbefristeten Arbeitsvertrag ab dem 06.11.2000 wobei mir als Betriebszugehörigkeit dre 02.11.1999 angerechnet wurde. Die Teilzeit betrug 7,5 Stunden / Woche. Am 01.01.2008 bis 30.06.2008 wurde mein Vertrag befristet auf 30,00 Wochenstunden verändert. Am 01.07.2008 bis 31.07.2008 bekamm ich eine befristete Änderung des Arbeitsvertrages wegen Überbrückung des Ausbildungsbeginns. Vor der Ausbildung wurde wieder eine Befristete Veränderung des Arbeitsvertages vom 06.11.2000 gemacht mit der Begründung "Die befristete Änderung der Arbeitsbedingungen erfolgt wegen: Azubi". Als Wirkung nach Ablauf der Befristung wurde folgendes vereinbart "Nach Ablauf der Befristung treten die bisherigen Regelungen des Arbeitsvertrages vom 06.11.2000 automatisch wieder in Kraft." Meine Ausbildung ist in 3 Wochen mit bestehen der mündlichen Prüfung beendet. Mein Chef hat mir aber gesagt das ich nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werde. Ich habe ja noch den Vertrag vom 06.11.2000 der ja nach der erfolgreichen Ausbildung wieder seine Gültigkeit hat. Ich werde auch vermutlich nach der Prüfung im Betrieb erscheinen und dem Betriebsrat sowie meinem Chef einen Antrag auf Erhöhung der Arbeitsstunden stellen da ich ja mit meinem alten Vertrag nur 7,5 Stunden habe. Da ich im Betrieb in meiner aktuellen Abteilung auch fachlich der beste bin, MUSS ich ja vor jeder Neueinstellung bevorzugt werden. D. h. falls der Chef jmd für die Abteilung sucht wo er mich ja nicht übernehmen wollte und ich aber der fachlich beste für die Einstellung wäre müsste er ja mich als erstes fragen und darf keinen außerbetrieblich einstellen oder ? Wenn Ja wie ist das wenn er die freie Stelle mit einem Auszubildenden besetzen will, giltet das dann oder muss er wiederum mich zuerst ansprechen ? Gruss AlexM |
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#2
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| Zitat:
![]() Ich kann auch nicht erkennen, dass der Arbeitgeber oder Ausbilder dir eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung zugesagt hätte, oder dass die Arbeitsverhältnisse während der Ausbildung ruhen. Für mich sieht das so aus, als hätte der Arbeitgeber dich aus Kostengründen in einem Ausbildungsverhältnis geparkt und dabei gleich noch statt einer Teilzeitkraft eine Vollzeitkraft mit Ausbildungsgehalt gewonnen. Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und lasse ermitteln, ob sich aus deinen bisherigen Verträgen eine Weiterbeschäftigung ergibt. Achtung! Vorher nach dem Beratungshonorar fragen! Du solltest dich aber auf jeden Fall sofort arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I [und aufstockend ALG II, falls erforderlich] beantragen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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