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#11
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| Das kommt darauf an, wie der Arbeitsvertrag gestaltet wird. Wenn Kündigungsfristen vereinbart werden, sind diese einzuhalten, also je nach Konstruktion mindestens die gesetzlichen Fristen. Bei befristeten Arbveitsverhältnissen ist auch darauf zu achten, ob überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen ist. Meine Meinung: Arbeitgeber Nr. 2 soll sich entscheiden, ob er dir einen Arbeitsvertrag gibt oder nicht. Wenn er vier Wochen im voraus nicht planen kann, dann ist das sowieso eine windschiefe Angelegenheit.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
charly100 (26.11.2009) | ||
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#12
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| Arbeitgeber Nr 2 soll ja ein unbefristetes werden- nur ich kann ja erst einmal das Jobangebot bei Arbeitgeber Nr1 ( Befristetes) annehmen- besser als garnichts -oder oder soll ich abwarten? kann ich denn bei eventuellem Angebot von Arbeitgeber Nr 2 in das unbefristete wechseln ohne Probleme-eben wegen der Kündigungsfristen die einzuhalten sind ! Nebenbei gesagt kann sich Arbeitgeber Nr1 auch nicht so richtig entscheiden-Bin jetzt schon den 6Tag dort zur Probe! Warte ja schon dass er zum 1.12 mit dem Vertrag rüberkommt-Ist schon ne komische WElt in der wir leben! |