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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, hat ein befristete Beschäftigter ein Recht auf Verlängerung des Vertrages, wenn sein Vertrag ausläuft und die Stelle neu ausgeschrieben wird? Der Vertrag lief ein Jahr. Viele Grüße Aerya |
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#2
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| Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Hallo Ratgeber, es gibt doch dieses Gesetzt das ein Befristeter nicht gegenüber einem Festen benachteiligt werden darf. Weißt Du obschon mal einer mit der Begründung durchgekommen ist. Irgendwie wäre das ja als würde ich einen Festangestellten kündigen und gleichzeitig einen neuen Einstellen. Nur das daß das mit einem Befristeten leichter ist. Danke fürs lesen Gruß Aerya |
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#4
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| Arbeitsverträge sind weitstgehend frei aushandelbar. Wenn der Gesetzgeber befristete Arbeitsverträge zulässt - und dies tut er zum Beispiel mit dem Teilzeitarbeitsgesetz - dann bedeutet dies für den Arbeitnehmer, dass ein Arbeitsverhältnis via Zeitablauf endet. Und nicht nur das: es kann auch so sein, dass das GESETZ bestimmt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt werden darf, weil eine mögliche Anzahl von Verlängerungen ausgeschöpft ist. Selbst wenn es gelänge, sich gegen den Willen des Unternehmers in ein Arbeitsverhältnis hineinzuboxen, so wäre der Arbeitnehmer nicht zu beneiden. Die Gesetze bieten genug Freiraum, um ein Arbeitsverhältnis so mit negativem Inhalt zu füllen, dass ein Freitod mittels Strick
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
charly100 (25.11.2009) | ||
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#5
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| @nontestatum Selbst wenn es gelänge, sich gegen den Willen des Unternehmers in ein Arbeitsverhältnis hineinzuboxen, so wäre der Arbeitnehmer nicht zu beneiden. Der AN verwandelt sich in ein Mobbing-Opfer. Das möchte ich aber nicht verallgemeinern. Mit der Zeit geht er freiwillig. |
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#6
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| Hallo, bei mir gibt es auch viele Zeitverträge in der Firma. Ich würde dir raten zum Betriebsrat zu gehen, sofern Ihr einen habt. Er kann evtl. mehr erreichen. Wenn nicht, kann ich dir nur raten mit den Vorgesetzten kein Wort über den Auslauf des Vertrages zu sprechen. Sobald du nähmlich, ohne benachrichtigung, dass dein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, mindestens 1 Tag arbeitest, ist es so, dass einen Festvertrag bekommst. Der steht dir rechtlich zu. Allerdings würde ich dir raten dich über die Kündigungsfrist bei Zeitverträgen aus eurem Manteltarifvertrag zu informieren. Gesetzlich hat man, soweit ich weiß, 2 Wochen vor dem Auslauf eines Zeitvetrags benachrichtigt zu werden. Ich drücke dir auf jedem Fall die Daumen. |
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#7
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| Gegenüber Zeitverträgen kaqnn ich noch eine kleine Auskunft geben: Mann kann in einer Firma höchstens 2 Jahre mit Zeitverträgen arbeiten.Danach entweder Kündigung oder Festanstellung. Außerdem kann ein Zeitvertrag nur 2 mal verlängert werden. D.H. Z.B. 1 Jahresvertrag+6 Monate + 6 Monate dann Festanstellung oder nichts. Es geht aber auch: Z.B. 1 Jahresvertrag+3 Monate + 3 Monate dann fest oder nichts. Ich hoffe, ich konnte dir ein bischen helfen. |
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#8
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| Bewirb Dich doch einfach erneut auf die Ausschreibung! Wenn das Personalbüro sieht, dass Deinerseits noch Interesse besteht, vielleicht tut sich was. Oder Du sprichst einfach mal persönlich in der Personalabteilung vor.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#9
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| Der Vorschlag von Tine klingt gut.Wäre eine tolle Möglichkeit Dein weiteres Interesse an einer Beschäftigung in dieser Firma zum Ausdruck zu bringen. Wenn der AG bisher zufrieden mit Dir war (?) könnte so eine Bewerbung durchaus Eindruck machen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#10
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| Hallo! Ich werde ein Befristetes Arbeitsverhältnis vorraussichtlich zum 1.12.09 beginnen- habe aber ein anderes Jobangebot bisher nur mündliche Zusage zum 1.1.09 in ein Unbefristetes Arbeitsverhältniss in Aussicht-beziehe im Moment Alg1 . Die Agentur für Arbeit weiss nicht über die Zusage zum 1.12.09 Bescheid! Das Angebot ist nicht von der Agentur! Meine Frage ist -kann ich das erste Arbeitsverhältnis nach Antritt zum 1.1.09 kündigen sobald mich der 2 Arbeitgeber zum 1.1.09 einstellen würde oder muss ich die K[ndigungsfrist von 2 Wochen einhalten_ |