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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, und zwar hatte ich vor kurzem den Fall, dass ich meinen befristeten Arbeitsvertrag um weitere 6 Monate verlängert habe! 5 Tage später erhielt ich von einer anderen Firma den Anruf zum Vorstellungsgespräch, bei dem ich auch war, und ich sofort den Vertrag schreiben könnte. Ich den nächsten Tag zu meiner Firma, und mich erkundigt, ob eine sofortige Aufhebung möglich wäre, die Antwort war kurz und knapp: Nein, 4 Wochen Kündigungsfrist. Fazit: Die andere Firma wollte keine 4 Wochen warten, und nach dem meine 6 Monate vorbei waren, war ich dann auch ohne Arbeit. Meine Frage: Hätte man hier anders handeln sollen? Muss man sich an die 4 Wochen Kündigungsfrist halten, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag direkt ablehnt? Zum Jobangebot: Unbefristet und Vollzeit! gegrüßt und danke vorab! |
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#2
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| Ein Vertrag ist ein Vertrag. Wenn dort eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart wurde ist diese natürlich einzuhalten. Wenn dann der AG keinen Aufhebungsvertrag unterschreibt hat man zumindest formalrechtlich keine andere Handhabe mehr. Du würdest ja im Umkehrschluss auch auf Deine Rechte bestehen.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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