befristete Arbeitsverträge Gesamt > 2 Jahre
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befristete Arbeitsverträge Gesamt > 2 Jahre

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  #1  
Alt 18.06.2009, 21:24
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Bernadette befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard befristete Arbeitsverträge Gesamt > 2 Jahre


Hallo,

folgende Frage(n): Ich habe am 9.10.2007 einen sachgrundlosen, zum 31.12.2007 befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Dieser wurde dann ceteris paribus und ohne Zeitverzug verlängert bis zum 31.12.2009.

Die Gesamtlaufzeit beträgt daher mehr als 24 Monate. Wann genau ist denn die Befristung unwirksam und der AV unbefristet? Zum Zeitpunkt der Verlängerung am 1.1.2008 bereits weil die Dauer unzulässig ist? Oder zum 10.10.2009, weil dann die 2 Jahre rum sind? Oder zum Auslaufen der zweiten Befristung also danach am 01.01.2010?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Bernadette
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  #2  
Alt 19.06.2009, 07:31
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Bernd befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Bernadette,

also die Befristung ist ab dem Moment unwirksam, ab dem ihre Unrechtmäßigkeit feststeht. In Deinem Fall ab dem Unterzeichnen der Verlängerung der Befristung.

§ 16 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sagt nun: "Ist eine Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen; er kann vom Arbeitgeber frühestens zum vereinbarten Zeitpunkt ordentlich gekündigt werden ..."

Du bist demnach schon heute in einem unbefristeten Vertrag und kannst frühestens zum 31. Dezember 2009 ordentlich gekündigt werden. Das heißt auch, dass für Dich das Kündigungsschutzgesetz und die Arbeitsgesetze des BGB gelten mit allen ihren Folgen (Kündigungsfristen, Klagemöglichkeit, soziale Auswahl etc.).

In der Regel kannst Du mit den rechtlichen Möglichkeiten Deine Zugehörigkeit verlängern. Wenn allerdings der AG sich unbedingt von Dir trennen will, wird er dafür schon einen Weg finden (für Dich leider). Ich rate Dir deshalb zu Folgendem:
  • Mache jeden Tag einen guten Job, dann will der Chef Dich vielleicht auch so weiterhin beschäftigen und gibt Dir einen unbefristeten Vertrag.
  • Begebe Dich ab spätestens September auf den Bewerbermarkt. Wie gesagt kannst Du rechtlich Deine Entlassung nur herauszögern aber nicht gänzlich verhindern.

LG
Bernd
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