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#1
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| Ich habe jetzt eine dringende Frage zum Thema Zeitarbeit. Vielleicht kennt sich jemand aus. Wäre schön, wenn ich kurzfristig eine kompetente Antwort bekommen könnte, da der Kündigungstermin meiner Anstellung näherrückt und ich wissen muss, wie ich richtig reagieren kann, ob ich auf Rücknahme der Kündigung bestehen kann oder ob ich ansonsten etwas machen kann. Ich arbeite seit fast 2 Jahren für eine Zeitarbeitsfirma. Eingesetzt bin ich seit Beginn der Tätigkeit immer in demselben Unternehmen. Geplant war eine Vertretung, die zeitlich befristet war für ein Jahr. Frage: Früher war es doch, glaube ich, so, dass befristete Verträge nur 2 oder höchstens 3x verlängert werden dürfen, gilt diese Regelung nicht mehr? Ich meine, es hätte da eine Änderung gegeben, bin mir aber nicht sicher. Kann ein Unternehmen so oft, wie es will, immer nur für ein oder zwei Monate verlängern? Also es ist bei mir so, dass es angefangen hat mit befristeten Verträgen, die dann ein paar mal verlängert wurden. Nach dem 3. Mal habe ich von der Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Vertrag erhalten. Ich hatte mir dann tatsächlich eingebildet, dass das Arbeitsverhältnis dadurch für mich etwas sicherer wäre. War es aber nicht. Als es hieß, dass mein Einsatz in dem Unternehmen, für das ich arbeite, enden sollte, wurde mir sofort von der Zeitarbeitsfirma aus "betriebsbedingten Gründen" gekündigt. (2 Wochen Kündigungsfrist ist eingehalten worden.) Nach Rücksprache haben die keinen Folgejob derzeit für mich. Dann hat sich der Verleiher entschieden, mich dann doch noch einen Monat länger zu behalten. Die Zeitarbeitsfirma hat daraufhin die Kündigung einfach mit dem neuen Termin umgeschrieben, also Kündigungstermin einen Monat später. Derzeit hänge ich richtig in der Luft, ich arbeite noch bei demselben Betrieb, weiß aber nicht, was passiert. Frage: Nach so vielen Verlängerungen, ist da das Unternehmen, wo ich arbeite, nicht irgendwann verpflichtet, mich einzustellen??? Darf die Zeitarbeitsfirma überhaupt kündigen, nur weil die Arbeit bei der firma, die mich beschäftigt, endet? Wie oft dürfen Zeitarbeitsfirmen Verträge abändern, verlängern, die Arbeitszeiten von Voll- auf Teilzeit ändern, Kündigungen nach hinten datieren? |
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#2
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| Ein paar schnelle, kurze Antworten. Das Them Zeitarbeit ist ein Sonderthema über welches man Seiten schreiben kann..... 1. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Eine Rücknahme einer Kündigung ist in der Regel nicht möglich, ausser beide Seiten sind sich einig. 2. Zeitlich befristete Verträge dürfen in der Tat max. 3 mal verlängert werden und max. 2 Jahre. Bei Zeitarbeit sind s aber in der Regel Befristungen mit Sachgrund (vorübergehender Bedarf). Diese können öfters verlängert werden. Theoretisch könnte man gegen eine "Kettenbefristung" angehen. Aber eben nur theoretisch. Aussicht auf Erfolg aus meiner Sicht gegen Null..... 3. Eine Veränderung von Teilzeit auf Vollzeit etc. geht in der Regel auch nur wenn beide Seiten dem Zustimmen. Macht das die Firma einsteitig handelt es sich um eine Änderungskündigung gegen die man theoretisch auch wieder gerichtlich vorgehen könnte. Zeitarbeit ist moderner Sklavenhandel. Ich rate Dir, schaue Dich selber nach einem Job in einer Firma um. Nur so kommst Du da raus........
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Zitat:
Naja, von "einig sein" kann nicht die Rede sein. Dass die Kündigung um einen Monat nach hinten datiert wurde, kam mir zwar irgendwo zu Gute, da ich dadurch natürlich einen Monat länger Arbeit als erwartet habe, aber dennoch halte ich es nicht für richtig. Aber es nützt ja nichts, um nicht arbeitslos zu werden, ist man ja genötigt, da dann noch zu unterschreiben.. genauso als die Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit im letzten Jahr reduziert wurde, es wurde ganz deutlich seitens der Leihfirma gesagt, dass, wenn ich nicht damit einverstanden bin, mir gekündigt werden muss. Also, was bleibt einem Arbeitnehmer, der arbeiten möchte, dann noch anderes übrig als zu unterschreiben. Dass dann mein Arbeitsentgelt niedriger ist, als das Arbeitslosengeld, was ich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bekommen hatte, interessiert die doch nicht im geringsten.. Also heißt es jetzt, dass eine Zeitarbeitsfirma, weil es eine Zeitarbeitsfirma ist, so oft verlängern darf, wie sie will? Auch wenn das 3x längst überschritten ist? Ich möchte allerdings auch erwähnen, dass ich an der Situation der Zeitarbeitsfirma noch nicht einmal die Schuld gebe. Schuld sind meiner Meinung nach die Firmen, die den Dienst einer Zeitarbeitsfirma gerne in Anspruch nehmen, können sie doch so schnell das Personal, das sie kurzfristig benötigen, schnell wieder besorgen und brauchen auch nur einen Bruchteil des regulären Gehaltes zahlen. Auch in meinem Fall ist doch ganz klar das Unternehmen Schuld, da es von dem Unternehmen aus kam, dass die Arbeitszeit reduziert wurde, dass es immer nur kurzfristige Verlängerungen gibt. usw. Im Grunde hat sich die Leiharbeitsfirma mit den Zeiten usw. nur nach den Vorgaben der Firma gerichtet. Möchte ja jetzt den Firmennamen nicht schreiben, aber es ist definitiv ein Unternehmen, das jeder in Deutschland kennt, also keine unseriöse Firma oder so. Frage mich nur, ob das alles so rechtens ist! Es kann doch nicht sein, dass Arbeitnehmer über monate dauernd im Unklaren gelassen werden. Mir ist es auch klar, dass es das Beste wäre, sich nach einem Job in einer "richtigen" Firma mit Festanstellung zu bemühen, das tue ich auch schon, seit ich in meiner jetzigen Stelle angefangen habe. Allerdings ist es so gut wie unmöglich, da mindestens 90 % von allen Stellenangeboten von Leiharbeitsfirmen kommen. und auf die wenigen regulären Stellenanzeigen bewerben sich dann auch dementsprechend viele Bewerber. Da ich die 40 schon überschritten habe, ist es eh trotz aller möglichen Qualifikationen sehr schwierig, da offensichtlich die meisten Arbeitgeber jüngere Arbeitskräfte suchen. Qualifikationen und Erfahrungen scheinen da nicht viel zu zählen. Geändert von luna123 (11.09.2010 um 13:07 Uhr) |
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