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#1
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| Hallo, ich habe follgendes Problem. Ich habe seit 01.02.09 einen auf 6Monaten befristeten Arbeitsvertrag ohne Probezeit aber einer kündigungsfrist von 4 Wochen. Ich habe jetzt aber das Angebot auf eine bessere Stelle welche ich zum 01.03.09 anfangen müßte. Wie ist das mit der Probezeit, gibt es die auch wenn sie nicht im Vertrag steht? Ich sehe jetzt eigentlich nur die möglichkeit mit einer fristlosen Kündigung (verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen) aus dem Vertrag zu kommen, als gründe würde ich verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (ich arbeite oft länger als 10h am Tag ohne entsprechenden ausgleich und auch ohne 11h Ruhepause) und verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz (in meinem Vertrag stehen nur 20 Tage Urlaub im Jahr) anbringen. Wäre eine solche kündigung rechtens? danke für eure Antworten... |
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#2
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| Guten Morgen Marge, Zitat:
Zitat:
Dann halte dich zukünftig an deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Zitat:
... m.e. nicht. Warum sprichst du deinen NochChef nicht darauf an ob er dich zum Ende des Monats einvernehmlich aus dem Vertrag lässt? Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Hallo, In meinem Vertrag steht eine wöchentliche Arbeitszeit, von 43,75 Stunden ich gehe meißtens 6 Tage die Woche arbeiten, manchmal aber nur 5. Was ist, wenn er nicht auf das Angebot eines Aufhebungsvertrages eingeht? Ich habe gelesen, das verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmugen ein grund für eine fristlose Kündigung sind, was ja bei den Arbeitszeiten so wäre... |
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