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#1
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| Hallo! Ich bekam vom meinen Arbeitgeber zuerst einen befristeten Arbeitsvertrag für 1,5 Jahre. Danach wurde mir ein befristeter Arveitsvertag für 1 Jahr gegeben. Aufgrund von Personalstruktur kann ich nach Beendigung des befristeten Vertrags gehen. Ist das so in Ordnung und kann cih auf einen unbefristeten Vertrag bestehen? |
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#2
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| Ohne die Verträge zu sehen, kann man schlecht etwas dazu sagen. Schau mal hier: Befristeter Arbeitsvertrag Befristung Arbeitsrecht Rechtsanwalt Da wird schon einges erklärt. Es wäre aber besser, du suchst einen Rechtsanwalt auf und lässt dir von ihm deine Verträge auseinanderdröseln und erläutern. So wie ich das sehe, sind die Verträge so gedacht, dass ein Mitarbeiter nur auf bestimmte Zeit beschäftigt werden soll. Man sollte sich schon überlegen, ob man einen Arbeitgeber auf der Grundlage eines möglichen Formfehlers zur Weiterbeschäftigung zwingt. So etwas führt in der Regel zu einem ungemütlichen Arbeitsklima und zu einem miserablen Arbeitszeugnis . Auf der anderen Seite muss man natürlich aufpassen, dass einem ein Arbeitsende nicht als freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes interpretiert wird mit entsprechender Verhängung von Sperrfristen. Weil die Welt so kompliziert geworden ist, solte man schon darauf achten, WAS man unterschreibt ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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