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#1
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| Hallo ich habe folgenes problem. ich hatte zwei mal einen befristeten arbeitsvertrag, sowie in dem befristeten arbeitsvertrag eine gehaltserhöhung.. mein vertrag wurde dan aber nicht verlängert sondern mir wurde ein angebot gemacht von meinem arbeitgeber das ich zu einer leih firma wechseln könnte, aber hier meine arbeit weiter machen kann und ich bekomme einen ausgleich von meiner alten firma so das ich keine verluste habe. zb leihfirma std/l 9euro alter lohn bei der firma 15 euro bekomme also ein ausgleich von 6 euro. schön und gut nur mir ist jetzt zu ohren gekommen das wen ich wärent meinem befristetem arbeitsvertrag keine gehaltserhöhung bekommen darf sosnt müsste mich der arbeitgeber fest einstellen besonders in diesem fall. ich weiß laut §4 TzBfG kann ich eine gehaltserhöhung bekommen. frage ist auch wen der mich dan danach in eine leihfirma steckt ?? lg bitte um antwort. |
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#2
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| Hallo, während eines befristeten Vertrages darf eine Gehaltserhöhung nicht im Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung stehen, d.h. hier sollte auch ein zeitlicher Unterschied sein. ![]() Kritisch sind auch Änderungen der Funktion bei sachgundlosen Befristungen und der Wochenarbeitszeit. Wenn es allerdings zu einer tariflichen Entgelterhöhung kommt hat dies keine Auswirkungen. Wenn du die Entgelterhöhung wegen "guter Leistungen" bekommen hast, kann es sich lohnen einen Anwalt aufzusuchen. ![]() Ist halt nur die Frage, wenn man keine Nachteile hat, ob man das tun sollte...
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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