Befristeter Arbeitsvertrag
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Befristeter Arbeitsvertrag

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  #1  
Alt 12.10.2009, 19:51
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hallo zusammen,

ich surf jetzt schon seit stunden durchs internet und bin nicht wirklich schlauer. man hat mir gesagt, daß max. die dritte verlängerung ein festvertrag sei. stimmt das?
und dann hab ich gemeint zu lesen, daß wenn sich bedingungen in einem dieser verlängerungsverträgen ändern, daß es dann auch ein festvertrag sei.
was ist damit?

eben zu meiner situation:
am 8.1.2008 hab ich bei meiner firma einen befristeten arbeitsvertrag über ein halbes jahr bekommen. danach hieß es, ich bekomm ich einen festen. war aber nicht so. bekam dann eine verlängerung bis zum 31.12.2008, danach eine verlängerung bis 30.06.2009 und nun hab ich einen befristeten vertrag bis 31.12.2009.
seit dem 01.08.2009 verdien ich mehr geld. und man hat mir gesagt, daß ich nach der jetzigen verlängerung einen festvertrag bekomme.
und hier ist jetzt mein problem. nach über eineinhalb jahren ist mein chef sich nicht mehr sicher, ob ich eine mitarbeiterin für die firma bin oder nicht. ich weiß noch nicht mal warum, weil ich mach meine arbeit genau wie alle anderen auch und ich spring immer ein wenn man mich braucht. war sogar in der ganzen zeit nur drei tage krank.
trotzdem hab ich jetzt angst, daß ich keinen unbefristeten arbeitsvertrag bekomm. für die firma wäre es ja auch einfacher und günstiger dann wen neues einzustellen :O da das anfangsgehalt bedeuten niedriger liegt.

kann mich jemand aufklären??? mir helfen?

vielen dank schon mal im voraus.

lg
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  #2  
Alt 13.10.2009, 07:36
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Zitat:
Zitat von Lunibaby Beitrag anzeigen
... man hat mir gesagt, daß max. die dritte verlängerung ein festvertrag sei. stimmt das?
Wer auch immer "man" ist, liegt er leider falsch. Ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund kann kalendermäßig auf max. 2 Jahre abgeschlossen werden. Bis zum Erreichen dieser 2 Jahre kann er max. 3 mal verlängert werden.
Ausnahme: Das Unternehmen wurde neu gegründet oder der Arbeitnehmer kommt aus der Arbeitslosigkeit und ist älter als 58 Jahre.

Zitat:
Zitat von Lunibaby Beitrag anzeigen
und dann hab ich gemeint zu lesen, daß wenn sich bedingungen in einem dieser verlängerungsverträgen ändern, daß es dann auch ein festvertrag sei.
Das ist in der Tat kritisch zu sehen für den Arbeitgeber. Die Veränderung von Arbeitsbedingungen bei einer Verlängerung einer Befristung kann in der Tat dazu führen, dass hier ein neuer befristeter Vertrag abgeschlossen wurde (und keine Verlängerung eines bestehenden) was dann nicht zulässig wäre.
Dies führt aber nicht automatisch dazu, dass hier ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt. Vielmehr ist die Befristung im diesem Arbeitsvertrag unwirksam und könnte mit einer Entfristungsklage Seitens des Arbeitnehmers zu einem unbefristeten Vertrag führen.

Aber in Deinem Fall könnte das bereits wieder irrelevant sein, da dies ja nicht die letzte Aktivität war sondern die Gehaltserhöhung bei der vorletzten Befristung gewährt wurde. Die letzte Befristung könnte so wieder rechtswirksam sein. Die Entfrsitungsklage hätte spätestens 3 Wochen (§17 TzBfG) nach Ablauf der vorherigen Befristung (also die wo auch die Gehaltserhöhung Bestandteil war und somit zu einem unbefristeten Vertrag hätte führen können) erfolgen müssen.

Genauer kann das aber nur ein Anwalt unter Vorlage aller Dokumente und genauer Schilderung der Sachverhalte klären.
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Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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  #3  
Alt 13.10.2009, 18:35
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oh, ok.....danke erstmal

die gehaltserhöhung kam in der jetzigen befristung. die gilt vom 1.7. bis 31.12. und die erhöhung ist seit dem 1.8.

aber am besten sollt ich also mal einen anwalt aufsuchen!?

lg
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  #4  
Alt 14.10.2009, 07:00
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Zitat:
Zitat von Lunibaby Beitrag anzeigen
die gehaltserhöhung kam in der jetzigen befristung. die gilt vom 1.7. bis 31.12. und die erhöhung ist seit dem 1.8.
Oh, sorry, dass habe ich anders verstanden. Wenn also mit der letzten Befristung die Arbeitsbedingungen verändert wurden, kann dies u.U. dazu führen mit einer Entfrsitungsklage einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erhalten. Ein Anwalt sollte dann aufgesucht werden, wenn man:
a) bei diesem Unternehmen weiterhin zu diesem Preis (Klage) beschäftigt werden möchte
b) oder eine Abfindung im Zuge eines Aufhebungsvertrages (wenn er AG Dich auf keinen Fall mehr weiterbeschäftigen möchte) erreichen will
c) Dir nicht bereits vor Ablauf des befristeten AV's ein neuer unbefristeter Vertrag vorgelegt wird.
__________________
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