befristeter arbeitsvertrag
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befristeter arbeitsvertrag

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  #1  
Alt 15.06.2010, 16:58
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hallo
wollte mal fragen ob es stimmt das ein befristeter arbeitsvertrag seine gültigkeit verliert wenn man urlaubsgeld oder eine lohnerhörungen bekommt?! das ist doch quatsch oder?in meinen erster befristeten arbeitsvertrag stand.Sonderzahlungen:sind freiwillige zahlungen.in meinen zweiten vertrag steht nun:es werden keine sonderzahlungen gemacht.kann dieses satz mir nun zum verhängniss werden?mir wurde aber dazu gesagt das es wieder wie beim ersten vertrag ist und sie sich absichern mussen wenn sie mal keine lohnerhörung oder andere zahlungen nicht geben können.
vielen dank schonmal
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  #2  
Alt 15.06.2010, 22:16
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Hallo,

eigentlich ist das auch Blödsinn, dass sie sich damit "absichern" wollen, denn auf "freiwillige Zahlungen" hast Du ja quasi keinen Anspruch; es sei denn, dass für den AG ein Tarifvertrag gilt. Dagegen kann er sich aber auch mit der neuen Klausel nicht absichern.

Der Satz kann Dir (bzw. auch dem AG) zum Verhängnis werden, wenn Du doch Sonderzahlungen erhältst, die an der Steuer und den Sozialversicherungen "vorbei gehen", also z. B. Weihnachtsgeld bar in die Hand und in Deiner Abrechnung kommt es nicht vor... Das wäre aber auch beim 1. Vertrag der Fall!

Aber der Vertrag verliert nicht automatisch seine Gültigkeit, wenn Du mehr Geld bekommst.
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  #3  
Alt 16.06.2010, 15:57
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vielen dank schonmal.
das mit der der unterhand zahlung ist ja klar das dies nicht gültig ist.aber bei mir war eben der fall das ich keine lohnerhöhnung und kein urllaubsgeld bekommen sollte.dies bekommt jeder mitarbeitet.das urlaubsgeld bekommen sogar die azubis.hatte nun ein gespräch und konnte das urlaubsgeld rausschlagen.leider die lohnerhöung nicht.habe nun bedenken ob ich die nächste sonderzahlung bekomme.und wollte einfach mal wissen ob es wirklich stimmt das diese zahlungen in so einen vertrag nicht rechtes sind und somit der vertrag sich auflöst.denn dies wurde mir als grund gesagt.aber konnte es nicht so ganz glauben
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  #4  
Alt 17.06.2010, 19:03
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Hallo,

wenn es keinen Tarifvertrag gibt und sonst keine für AN gültige Vereinbarung, hast Du leider (mit beiden Verträgen) keinen Anspruch auf Urlaubsgeld oder eine automatische Lohnerhöhung nach einer bestimmten Beschäftigungszeit.
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  #5  
Alt 18.06.2010, 16:14
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danke
also bin ich nun der gearscht.weil alle freuen sich schon auf die sonderzahlungen und ich sehe davon nix.verstehen kann ich es trotzdem iwie nicht.denn ich leite ja genau soviel dazu bei das wir diese sonderzahlungen bekommen.dieses sind prämen für gute arbeiten an die gesamte firma.naja dann werde ich davon wohl nix sehen.da muss man echt mal seine arbeitseinstellung dann wohl überdenken:-D
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