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#1
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| Hallo,hab da mal ne frage,mei bekannter hat einen Befristeten Arbeitsvertrag bis 31.03.11. Er will aber weiter Arbeiten.Meine Frage lautet,muss er sich drum kümmern das er einen Unbefristeten Vertrag bekommt oder geht er automatisch in einen unbefristeten über?: |
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#2
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| Mirko- ein befristeter Arbeitsvertrag endet, wie der Name schon sagt, mit Fristablauf. Das bedeutet dass am 31.03.11 der letzte Arbeitstag deines Bekannter ist... es sei denn er erhält einen neuen Vertrag. Dies gilt es jetzt schnellstmöglich mit dem Arbeitgeber abzuklären.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
mirko1 (19.02.2011) | ||
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