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#1
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| Hallo, ich hoffe das ich hier Antworten bekomme. Ich arbeite bei einem großen Konzern und die vergeben für maximal 4 Jahre einen befristeten Vertrag. Zuerste hatte ich einen Jahresvertrag, nach Ablauf wurde der um ein weiteres Jahr verlängert. In diesem Jahr wurde ich für 9 Monate zur Bundeswehr eingezogen. Konnte aber nach der Bundeswehr wieder im Betrieb weiterarbeiten. Nach dem Vertag hätte ich ja dann noch 2 Jahre übrig??? Aber meine Personalabteilung behauptet ich könne nur noch 15 Monate verlängert werden, da die Bundeswehrzeit mit eingerechnet werde. Durch die Bundeswehr dürfen doch eigentlich keine Nachteile entsehene oder? Hoffe ich habe es einigermaßen verständlich beschrieben. Schon mal danke für eure antworten! |
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#2
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| Mit welcher Begründung wird denn in diesem großen Konzern zeitlich 4 Jahre befristet??? Eine zeitliche Befristung ist i.d.R. nur für max. 2 Jahre möglich. Ausser das Unternehmen wäre eine Neugründung oder Du wärst über 52 Jahre alt. Beides scheint mir hier nicht der Fall zu sein ;=) Zu der Frage mit dem zeitlichen Aspekt: Auszug aus dem Arbeitsplatzschutzgesetz: §1 (4) Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Danke für deine Antwort, hast du den Paragraphen aus irgendeiner Quelle, wäre nett wenn du mir die noch geben könntest. Mit anderen Wort heißt das also, durch die Bundeswehr konnte ich 9 Monate beim Betrieb mehr rausholen und die werden mir dann halt auch von den vier Jahren abgezogen Bei uns im Betrieb dürfen neue Mitarbeiter maximal für vier Jahre in einem befristeten Vertrag arbeiten, danach muss man fest übernommen werden oder man fliegt raus. Verlängert wird dabei in 1 oder 2 Jahresverträgen, falls du das mit deiner Frage meintest. PS. Bin 22 Jahre jung und das Unternehmen besteht schon Jahrzehnte. |
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#4
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| Zitat:
Hier würde mich dringen interessieren wie ihr das im Unternehmen geregelt habt. Kann eigentlich nur im Tarifvertrag geregelt sein. Welcher TV findet denn Anwendung bei euch?
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| Ich bin seit Januar 2008 im Betrieb. März 2009 bin ich 9 Monate zu BW. Und nach der vier Jahres regel wäre ich bis September 2012 im Betrieb geblieben. Da die 9 Monate BW aber zu den vier Jahre dazugerechnet werden bleibe ich nur bis Januar 2012. Und bei uns werden halt bis 2012 keine fest eingestellt und da können 9 Monate schon was ausmachen. Bei uns gilt der Manteltarifvertrag der IGBCE. |
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#6
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| Dem kann ich zumindest nicht entnehmen, dass eine zeizlich befristete Einstellung für 4 Jahre möglich ist. Die Befristungen sind an die gesetzlichen Regelungen gebunden und somit in Deinem Fall max. 2 Jahre. Ich lasse mich disbezüglich aber gerne eines Besseren belehren, wie gesagt ich habe nichts gefunden.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#7
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| Darum geht es mir auch gar nicht, sondern das ich durch die Bundeswehr keine 4 Jahre sonder nur 3 Jahre und 3 Monate bekomme. Das mit den 4 Jahren ist halt bei uns so geregelt. Ich möchste hier nur wissen ob das mit den 9 Monaten abzug so rechtmäßig und ob das irgendwo schriftlich festgehalten ist. |
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#8
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| Zitat:
Zitat:
Auszug aus dem Arbeitsplatzschutzgesetz: §1 (4) Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte
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