Befristeter Arbeitsvertrag was dann
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Befristeter Arbeitsvertrag was dann

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  #1  
Alt 19.01.2010, 16:06
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Hallo liebe Leute,

ich gehe stark davon aus das mein Thema falsch platziert ist deswegen entschuldige ich jetzt schon.

Ich bin seit dem 20.04.2009 angestellt und habe einen Arbeitsvertrag der bis zum 20.04.2010 geht. Mir wurde gestern mitgeteilt das der Vertrag nicht verlängert wird wenn bestimmte Ziele nicht erreicht werden. Es ist nicht utopisch diese Ziele zu erreichen jedoch gehört bei meinem Beruf ein bisschen Glück dazu welches ich momentan nicht habe.

1. Meine Frage ist welche Ansprüche ich habe habe wenn mein Vertrag nicht verlängert wir?
2. Was muss ich proaktiv tun damit ich jeweilige Ansprüche beziehen kann?
3. Was passiert wenn der Vertrag verlängert wir ich aber keine Kraft mehr habe diesen Beruf auszuüben?
4. Bekomme ich ALG?
5. Und wieviel?

Kann sein das das doofe Fragen sind. Ich habe kurz nach meinem Studium diesen Beruf begonnen und habe in sowas einfach keine Erfahrungswerte.

Ich glaube das war es.

Vielen lieben Dank
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  #2  
Alt 19.01.2010, 17:34
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Zitat:
Zitat von kristina88 Beitrag anzeigen
Hallo liebe Leute,

ich gehe stark davon aus das mein Thema falsch platziert ist deswegen entschuldige ich jetzt schon.

Ich bin seit dem 20.04.2009 angestellt und habe einen Arbeitsvertrag der bis zum 20.04.2010 geht. Mir wurde gestern mitgeteilt das der Vertrag nicht verlängert wird wenn bestimmte Ziele nicht erreicht werden. [*Schluck* ] Es ist nicht utopisch diese Ziele zu erreichen jedoch gehört bei meinem Beruf ein bisschen Glück dazu welches ich momentan nicht habe.

1. Meine Frage ist welche Ansprüche ich habe habe wenn mein Vertrag nicht verlängert wir?

Wenn ich das richtig sehe, erwirbst du gerade so eben Anspruch auf ALG I.

2. Was muss ich proaktiv tun damit ich jeweilige Ansprüche beziehen kann?

ALG I = Anwartschaft bei 360 sozialversicherungspflichtigen Arbeitstagen innerhalb von 2 Jahren.

Rechtzeitige Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung ...


3. Was passiert wenn der Vertrag verlängert wir ich aber keine Kraft mehr habe diesen Beruf auszuüben?

Dann bist du im Eimer. Bei versicherungsschädlichem Verhalten gibt's eine Leistungssperre, alternativ bei ALG II eine Sanktion, bei U25 = 100%.

4. Bekomme ich ALG?

wahrscheinlich ...

5. Und wieviel?

Das kommt auf deinen Verdienst an ...

Kann sein das das doofe Fragen sind. Ich habe kurz nach meinem Studium diesen Beruf begonnen und habe in sowas einfach keine Erfahrungswerte.

Ich glaube das war es.

Vielen lieben Dank
Man kann jetzt nur allgemein antworten. Wenn du zu gegebener Zeit deine Verhältnisse exakter darstellst, kann man dir exakter antworten. Dazu gehört dann auch eine Altersangabe: unter/über 25, vermögend, bei den Eltern oder im eigenen Haushalt wohnend ...
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  #3  
Alt 19.01.2010, 17:59
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Danke für die Antwort.

Ich bin 27, wohne bei meinen Eltern und zahle dort keine Miete. Ich verdiene ca. 44.000€ Brutto im Jahr.

Wann und bei wem müsste ich mich den beim Amt melden?

Ich gehe davon aus das ich ab dem 20.04 nicht mehr bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sein werde. Ich habe zwar ein Angebot von einem Kunden von mir der mich gerne einstellen möchte jedoch möchte ich das nicht wahrnehmen weil es sich dabei um die gleiche Branche handelt. Ich werde jetzt Bewerbungen schreiben um nicht auf das Amt angewiesen zu sein ( war ich noch nie und will ich auch nie sein). Die Infos hätte ich gerne damit mir im schlimmsten Fall nichts entgeht (man zahlt ja auch genug ein).
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  #4  
Alt 19.01.2010, 19:59
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Ich gehe davon aus, dass du Anwartschaft auf ALG I erwerben wirst.

Genauere Auskunft dazu erteilt dir die Agentur für Arbeit.

Man angenommen, es würde keine ausreichende Anwartschaft generiert, so wäre bei Bedürftigkeit die Arge/Jobcenter zuständig. Hier gelten aber Vermögensgrenzen.

Wenn es dein Ziel ist, Unabhängigkeit von der Arge zu erreichen, musst du sparsam leben, das bedeutet:

- die eingesparte Miete auf ein Sparbuch
- Rücklagen bilden für die dann selber zu zahlende Krankenversicherung
- alle Kosten und Verbindlichkeiten zurückschrauben unter Beachtung der Kündigungsfristen:
* Telephon-/DSL-Verträge
* Versicherungsverträge
* Zeitungsabonnements
* .....


Ich gehe auch davon aus, dass dein Vertrag nicht unkündbar ist, sondern fristgerecht innerhalb der Vertragszeit gekündigt werden kann.

Eigentlich würde das dann bedeuten, dass du dich kontinuierlich arbeitsuchend melden müsstest.




--->http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/
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  #5  
Alt 19.01.2010, 21:07
paulena
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Der Arbeitsvertrag läuft "normal" fristgerecht aus. Es sei denn, dass Du die vereinbarten Ziele erreichst.

Vorsorglich, da Du nicht weißt ob Du das vertragsverlängernde Ziel erreichst, musst Du Dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bis zum 20.01.2010 schon bei der Agentur für Arbeit melden ansonsten könnten Dir Nachteile hinsichtlich des Beginndatums des ALG I-Bezuges entstehen. Mit Deiner rechtzeitigen Meldung und erfolgter Antragstellung, hast Du auch dadurch das Du 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hast ALG-Anspruch erworben.

MFG

Geändert von paulena (19.01.2010 um 21:13 Uhr)
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  #6  
Alt 19.01.2010, 21:14
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Wenn sie allerdings vom 20.04.09 bis 20.04.10 gearbeitet hat, hätte sie KEINE 360 Tage zusammen. Fiel mir beim Lesen nur grade auf.
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