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#1
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| Ich habe eine Frage. Meine Nicht ist 19 Jahre al. Sie hatte im Juni ihre Ausbildung beendet. Ihr Arbeitgeber hat ihr einen 6 monatigen Arbeitsvertrag zugesagt. Seit Juni rennt sie hinter diesem hinterher. Die Chefs haben jeden Tag eine andere Ausrede. Verlegt, vergessen ect. Da ihr noch 3 Monate bleiben, bis ihr Vertrag, den sie ja noch nicht unterschrieben hat, abläuft, hat sie sich einen Termin beim Arbeitsamt besorgt. Dieser war gestern vormittag um 8 Uhr. U.a. damit sie bei Nichterfolg bei der Jobsuche, keine Sperre bekommt. Sie wollte sich Arbeitssuchend melden und ein Beratungsgespräch haben, was sie mit ihrer Ausbildung anfangen kann, evtl,. Weiterbildung, Jobvorschläge, neue Ausbildung ect. Die Beraterin beim Arbeitsamt schickte sie gestern wieder nach Hause. Sie könnte gar nichts für sie tun. Da sie ja keinen Arbeitsvertrag in der Hand hätte. Sie sollte sich erstmal darum bemühen, dass die Chefs diesen rausrücken. Wie lange soll sie denn da noch hinterher rennen? Da kann sie ja nichts für. Hätte man da nicht trotzdem schon persönliche Angaben aufnehmen können und als Arbeitssuchend registrieren können? Den Ausbildungsvertrag hatte sie mit. Diese ist jedoch beendet. Wer kann denn jetzt helfen? Ich würde mich über Tipps sehr freuen. Was soll sie denn machen, wenn die Chefs den Vertrag gar nicht rausrücken? Gruß, |
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#2
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| Hey ist doch klasse, dass sie noch keinen befristeten Vertrag hat..... Eine nachträgliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nämlich nicht möglich. Ein befristeter Vertarg ist zwingen vor Arbeitsantritt schriftlich zu erstellen. Da Deine Nichte bisher ohne Vertrag für den Arbeitgeber gearbeitet hat ist ein inbefristeter Arbeitsvertrag entstanden...... ggf. muss sie aber ihre Rechte einklagen.... die Chancen stehen gut ;=) Eine wichtige Frage hätte ich allerdings noch: Wie groß ist die Firma für die Deine Nichte arbeitet? Wäre wichtig um zu wissen in wie weit das Kündigungsschutzgesetz greift.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Danke! Ich glaube die Firma hat so 8 - 10 Mitarbeiter. Was soll sie denn jetzt machen? Für einen Anwalt hat sie kein Geld. Das Arbeitsamt schläft ja auch........ Sie muss also dann damit rechnen, dass sie, wenn der Arbeitsvertrag nicht befristet ist, gekündigt wird. Eine Sperre kann sie dann schon mal nicht bekommen, weil der Arbeitsvertrag ja nicht befristet sein kann. Trotzdem sucht sie einen neuen Job und da sie keinen Vertrag hat, kann sie vom Arbeitsamt gar nichts erwarten. Die machen quasi gar nichts....... Die könnten doich wenigstens eine Arbeitssuchendmeldung bearbeiten.... Oder? Danke, für die Antwort. |
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#4
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| Zitat:
Sie bekommt dann nur keine laufenden Leistungen. ist also leistungslos. Was sie nicht kann: sie kann sich nicht arbeitslos melden, weil sie ja nicht arbeitslos ist. SGB 3 - Einzelnorm Zitat:
SGB 3 - Einzelnorm Zitat:
SGB 3 - Einzelnorm Deine Nichte kann den Arbeitsvertrag nicht vorlegen, weil der Arbeitgeber sich weigert, einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszufertigen. Das ist zwar ein Verstoss gegen das Nachweisgesetz, aber dieser Verstoss ist nicht strafbewehrt. Sie müsste den Arbeitsvertrag einklagen, was aber vermutlich zum Arbeitsplatzverlust führen würde. Das kann man der Arbeitsuchenden aber nicht zumuten. Sollte sich die Agentur weigern, deine Nichte als arbeitsuchend zu führen, soll sich deine Nichte mit dem dortigen Teamleiter in Verbindung setzen und bei erneuter Ablehnung einen schriftlichen Bescheid verlangen. Diesen rechtsmittelfähigen Bescheid dann zu begründen, dürfte der Agentur schwerfallen. § 35 SGB 10
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Insgesanmt ist die Situation nicht beunruhigend. Ein Arbeitsverhältnis ist auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag zustande gekommen, unschön ist halt, dass man ohne schriflichen Vertrag bei Meinungsverschiedenheiten den Kürzeren zieht, weil man nichts nachweisen kann und der Boss das bestehende Arbeitsverhältnis ziemlich beliebig mit Inhalt füllen kann. Der Betrieb ist ein Kleinbetrieb mit bis zu 10 Leuten, das heisst, deine Nichte kann jederzeit fristgerecht ohne Begründung gekündigt werden. Solange deine Nichte nur arbeitsuchend gemeldet wäre, ist die Agentur auch ziemlich entbehrlich. Denn es würde eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden, deine Nichte müsste soundsoviele Bewerbungen nachweisen, und sie dürfte bei Vermittlungsvorschlägen, so sie denn welche bekäme, keine zumutbare Arbeit ablehnen. Insofern wäre die Betreuung durch die Agentur, solange deine Nichte nicht wirklich arbeitslos ist, nicht wirklich nahrhaft.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Danke für die Antwort! Theoretisch ist sie ja noch bis ende des Jahres dort beschäftigt. Wenn der Vertrag unterschrieben worden wäre...... D.h. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages ist man ja verpflichtet, sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Damit man seinen Anspruch auf Leistung nicht verwirkt oder eine Sperrung bekommt Da sie keinen Vertrag hat, wurde sie wieder nach Hause geschickt und konnte dieser Pflicht nicht nachkommen. Ich weiß, dass man eigentlich alles aus eigener Initiative heraus machen muss und vom AA keine Hilfe erwarten kann. (Wofür sitzen die eigentlich da???) Das heißt doch: Sollte sie jetzt keinen neuen Job bekommen, hätte sie dann erstmal keine Ansprüche...??? Man kann den Arbeitgeber ja auf Herausgabe des Vertrages verklagen. Aber man ist ja erstmal froh, wenn man noch einen Job hat und einen Arbeitgeber, von dem noch etwas Geld kommt. Gruß, Annika |
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#7
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| Sorry!!! Ich habe die erste Mail erst zum Schluss gelesen. |
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