befristeter Arbeitsvertrag/ Resturlaub - Abgeltung?
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befristeter Arbeitsvertrag/ Resturlaub - Abgeltung?

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  #1  
Alt 29.01.2010, 15:47
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Frage befristeter Arbeitsvertrag/ Resturlaub - Abgeltung?


Hallo ihr lieben,
ich war bis zum 31.12.2009 befristet angestellt.
Mein letzter Arbeitstag war am 01.02.2008 - danach schwangerschaftsbedingte Krankschreibung (musste 9 Monate im Bett verbringen, teilweise im Krankenhaus), Mutterschutz, 1 Jahr Elternzeit.
Am 06.10.2009 war meine Elternzeit zu Ende und am 07.10.09 war ich auf meinem Arbeitsplatz. Der AG hat mir mitgeteilt, dass ich "bis auf weiteres" beurlaubt bin (per email). Ich habe noch nach dem Resturlaub gefragt, dies wurde mir dann im November per email mitgeteilt: 8 Tage aus 2008 und 3 Tage aus 2009, insgesamt also 11 Tage. Ich habe telefonisch gefragt, ob ich den Urlaub nehmen kann. Die Antwort war "nein", weil ich sowieso schon auf die Anweisung "beurlaubt" bin. Nun ist mein Arbeitsverhältnis beendet und ich habe einen Antrag auf Abgeltung v. Resturlaub gestellt.

Der AG weigert sich, mit der Begründung:
"Bzgl. Ihres Resturlaubs muss ich Ihnen mitteilen, dass gem. § 5 Ihres Arbeitsvertrages der Urlaub innerhalb des Jahres beantragt und genommen werden muss, wenn keine anderweitige Vereinbarung aufgrund betrieblicher Erfordernisse mit der Geschäftsführung getroffen wurde. Eine Urlaubsabgeltung ist entspr. des Vertrages ausdrücklich ausgeschlossen.
Ein Urlaubsantrag wurde nicht eingereicht, eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen. Damit ist der Urlaub verfallen.

Andererseits denke ich, dass Sie durch die ausgesprochene und vollzogene Beurlaubung seit der Beendigung Ihres Mutterschaftsurlaubes Anfang Oktober 2009 bis Ende Dezember 2009 nicht benachteiligt wurden, was Urlaub und Erholung bzgl. der uns verursachten, nicht existenten Arbeitsbelastung angeht."

Im Arbeitsvertrag steht:
§ Urlaub
(1) der kalenderjährlich zu gewährende Urlaub beträgt 26 Arbeitstage/Werktage. Im Kalenderjahr des Beginns und des Endes des Arbeitsverhältnisses wird, sofern nicht der volle Urlaubsanspruch entstanden und gewährt worden ist, für jeden Monat in dem das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Kalendertage bestanden hat, 1/2 des Jahresurlaubs gewährt.
(2) Die Lage des Urlaubs richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Dabei sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers angemessen zu berücksichtigen.
(3) nicht genommener Urlaub kann nur auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers es rechtfertigen und die Zustimmung des Arbeitgebers vorliegt. In diesen Fällen ist der Urlaub bis zum 31.März des Folgejahres zu nehmen. Danach verfällt der nicht genommene Urlaub; eine Urlaubsabgeltung findet nicht statt.
(4) Die Gewährung von Sonderurlaub (z.B. eigene Hochzeit, Umzug, Sterbefall in der engsten Familie) richtet sich hinsichtlich Anlaß und Dauer nach den gesetzlichen Vorschriften.

Was denkt ihr, habe ich eine Chance oder soll ich lieber auf die Urlaubsabgeltung verzichten?
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  #2  
Alt 05.07.2010, 16:07
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coquette befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: befristeter Arbeitsvertrag/ Resturlaub - Abgeltung?

Ich würde sagen da stehen die Chancen 50/50, wenn es das hannoversche Arbeitsgericht (sehr AG freundlich) wär schlechter. Darauf bestehen würde ich also in diesem Fall nicht, auch weil die Urlaubsabgeltung gegen das ALG gerechnet wird. Elf Tage, Steuer und SV, Verrechnung ALG - wie hoch ist dann noch der finanzielle Ausgleich und ist der den Stress überhaupt wert?

Man kann unwiderruflich unter Anrechnung von Urlaub und sonstigen Freizeitansprüchen freigestellt werden. Dies sollte immer in Einverständnis mit dem Mitarbeiter durchgeführt werden, um rechtliche Sicherheit zu erlangen. Diese ist hier m.E. nicht vorhanden...
__________________
Liebe Grüße,

coquette


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Jacob M. Braude
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