Befristeter AV / Bevorstehende OP
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Befristeter AV / Bevorstehende OP

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  #1  
Alt 17.02.2009, 16:42
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rosa56 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Befristeter AV / Bevorstehende OP


Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit befristeten AV (Ende März)? Würde wohl verlängert.
Problem: Habe jetzt schon die Kenntnis über eine OP, die in die Verlängerung fällt.
Muß ich jetzt den AG davon in Kenntnis setzen?
Danke für Eure Antworten
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  #2  
Alt 19.02.2009, 19:40
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Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo rosa56 - Willkommen!

Ich würde es sagen, auch wenn ich es nicht müsste. Denn er verlängert den Vertrag ja, weil er Dich braucht. Wenn Du ihm dann auf einmal sagst, dass du ausfällst, fände ich das nicht fair ihm gegenüber. Sprich doch mit ihm. Somit besteht eventuell die Möglichkeit, dass er Dich nach der OP/Genesung wieder anstellt.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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  #3  
Alt 27.02.2009, 20:33
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rosa56 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Befristeter AV / Krankheit / Arbeitsamt

Hallo Ihr,
leider hat sich meine Situation nun verändert.
Habe Mitte März OP am Knie. Werde wohl bis Ende März (solange läuft der AV)
krank sein. Damit hat sich eine Weiterbeschäftigung erstmal erledigt.
Hab ich eigentlich die Möglichkeit mich ab April arbeitslos zu melden (auch wenn nicht vermittelbar)? Meine Hand-OP ist ja nur verschoben.
Danke für Eure Antworten
rosa56
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  #4  
Alt 27.02.2009, 21:23
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jobberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hallo Rosa,

sSteht es denn definitiv fest, dass du nicht weiter beschäftigt wirst? Dann musst du dich als arbeitssuchen melden. Wenn nicht, dann sieht die Situation anders aus.

grüße
jobberin
__________________
Wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.
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  #5  
Alt 28.02.2009, 10:30
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rosa56 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Befristeter AV

Hallo jobberin,
danke für deine Antwort. Ja, es gibt keinen weiteren Vertag ab April, da mein Vertrag bei Krankheit nicht verlängert bzw. erneuert wird.
Aber habe ich nicht Anspruch auf ALG, da ich über dem geforderten Mindestzeitraum (Einzahlungen) liege ?
Danke
rosa56
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  #6  
Alt 28.02.2009, 11:32
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Rosa,

... melde dich so schnell wie möglich bei der für dich zuständigen AfA arbeitslos, weise auf die bevorstehende OP hin.

Wolf




Zitat:
Zitat von rosa56 Beitrag anzeigen
Hallo jobberin,
danke für deine Antwort. Ja, es gibt keinen weiteren Vertag ab April, da mein Vertrag bei Krankheit nicht verlängert bzw. erneuert wird.
Aber habe ich nicht Anspruch auf ALG, da ich über dem geforderten Mindestzeitraum (Einzahlungen) liege ?
Danke
rosa56
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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