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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo zusammen ich hab mal eine kurze frage, und zwar, hat meine Freundin nach einem dreiviertel jahr arbeitslosigkeit eine Stelle als Bedienung in Vollzeit gefunden. Als Saisonarbeitsvertrag (wegen Passion in Oberammergau) wie dem auch sei, war sie froh arbeit plus vertrag zu haben und hat ihn gleich unterschrieben! Nun hab ich mir den Vertrag mal genauer durchgelesen, und bin schon auf der ersten Seite ins Stutzen gekommen und das ist eigentlich mein Hauptproblem was ich da gelesen habe. Jetzt wollte ich euch fragen, da ihr euch besser auskennt, ob dieses Rechtens ist: Es Betrifft absatz 2, "kündigung" Zitat:
Ist das so in Ordnung? Ich mein nicht das meine Freundin kein bock hätte und dann wieder hinschmeisst, nur ist es so der Vertrag geht bis zum 31.10.2010. Sie hat aber Kinderpflegerin gelernt und möchte eigentlich in dem Beruf endlich mal Fuss fassen, und die meisten (würd mal sagen 80Prozent) Kinderpfleger-Stellen werden immer zum 1. September hin gesucht (weil da die Kinderpflegerschulen-ausbildung dann auch endet) Deswegen die frage, ist dieser "absatz" rechtens? Ich hab zwar schon mal meinen Großvater gefragt, der jahrzehnte in einem sehr großen Betrieb Betriebsratvorsitzender war, er meinte zwar das er soetwas noch nicht gehört hätte, jedoch er ja schon seit fast 10Jahren in Rente ist und es sich einiges geändert hat und er nicht mehr auf dem laufenden sei, ich soll mich doch vorsichtshalber noch mal wo anders erkundigen Und das tu ich hiermit Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen Falls einer sich den ganzen Vertrag mal durchlesen möchte, kein problem, einfach bescheid geben werde ihn dann scannen und hochladen Ich bedanke mich schonmal im voraus Gruß Breaks |
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#2
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| Hallo, dies ist in der Tat rechtmäßig. Es hätte eigentlich gar nicht im Arbeitsvertrag explizit genannt werden müssen, da befristete Verträge nicht ordentlich kündbar sind. Siehe §15 TzBfG (3) (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Also alles in Ordnung mit dem Vertrag. (Hätte ein Betriebsrat aber wissen müssen
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| danke da werd ich gleich mal meinen opilein zusammen *******n müssen naja, das liegt wahrscheinlich dann am alter :D nochmals danke |
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