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| • Teil2: Bewerben heute – Gehaltsvorstellungen und Alternativen |
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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage. Und zwar: Ich arbeitete in einer Firma schon seit meiner Ausbildung über 16 Jahre. Dann wurde ich schwanger und bin somit in die Elternzeit gegangen. Nach 2 Jahren konnte ich wieder ins Geschäft "einsteigen" und zwar auf meinem Wunsch hin und weil es auch Geschäftsmäßig ging, zur Teilzeit. Das habe ich dann auch gemacht. Das erste Jahr war als Jobsharing mit einer Kollegin geteilt und über ein Jahr befristet. Nach diesem Jahr ging es in die Teilzeit über und war wieder für ein Jahr befristet. Diese Frist würde nächsten Monat auslaufen, ich bekomme aber weiter ein Jahr befristet. Auf meine Frage warum befristet, wurde mir erklärt, das ich ja einen "normalen" festen Vollvertrag habe (der unbefristet ist) und die Teilzeit immer nur für ein Jahr befristet wird. Das würde sich nicht im Weg stehen und den "normalen" Vertrag nicht "einschränken". Also ist mein Vollvertrag für meine 42 Wochenstunden unbefristet aber meine Zusatzvertrag mit Teilzeit immer für ein Jahr befristet. Nun meine Frage: ist das ok so? Oder sollte das unbefristet sein die Teilzeit? |
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#2
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| Ein in der Tat für mich etwas komisch klingendes Konstrukt. In der Regel ist es so, dass man während der Elternzeit durch aus in Teilzeit bei seime Arbeitgeber tätig ist. Diese Teilzeitbeschäftigung ist befristet bis Ende der Elternzeit. Danach lebt entweder der unbefristete Vollzeitvertrag wieder auf oder wenn der Mitarbeiter nicht mehr in Vollzeit arbeiten möchte stellt er einen Antrag auf "Umwandlung" in eine Teilzeitbeschäftigung. Diese ist aber natürlich wie der Vollzeitvertrag vorher unbefristet. Eine Möglichkeit wäre jetzt eben unter Einhaltung der Fristen einen Antrag auf Teilzeitarbeit statt Vollzeitarbeit zu stellen.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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