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#1
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| Hallo ! Solche Frage. Ich habe den Vertrag auf 1 Jahr, bis zum 31.09.07. Der Chef schweigt, aber hat gesagt, dass wird der Vertrag verlängert, aber sind es nur die Wörter..... Ich wollte offiziell wissen und gemäß welchen Gesetz, für wie viel Tage muss Verwaltung mich informieren und muss die Verwaltung überhaupt mich informieren, ob die Verlängerung oder Kündigung ich bekomme. Ich bedanke mich im Voraus ! |
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#2
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| Üblicherweise endet ein befristeter Arbeitsvertrag durch Zeitablauf. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. TzBfG - Einzelnorm Ein Forum kann und darf keine Rechtsberatung leisten. Dies ist den Rechtsanwälten vorbehalten. Deshalb können hier keine "offiziellen" Angaben gemacht werden. Den Usern ist z.B. auch nicht bekannt, ob für deinen Arbeitgeber Tarifverträge / Hausvereinbarungen gelten, die deinen Fall berühren. Bitte melde dich unverzüglich arbeitsuchend ! Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo allerseits, der Vertrag läuft automatisch zum 31.09.2007 aus. Dies bedeutet, dass dich die Firma nicht kündigen muss. Was wichtig ist: dass du dich eigentlich drei Monate vor evt. Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden musst. Es kann dir auch jetzt passieren, wenn du dich arbeitssuchend meldest und du wirst arbeitslos, dass die dir ein Teil deines Geldes streichen. Das wär schon eine blöde und unangenehme Situation. Ich würde an deiner Stelle mal den Chef zu einem guten Zeitpunkt aufsuchen und ihm mal ansprechen wie es mit dir und einem Vertrag aussieht. Denn du musst dich dann auch um neue Arbeit kümmern. Die können auch bis zum letzten Tag warten. Ich drücke dir auf jedenfall alle meine Daumen das alles su klappt wie du es dir vorstellst. |
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