Befristeter Vertrag – Übernahmeversprechen - Betriebsrat
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Alt 05.01.2011, 20:32
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Standard Befristeter Vertrag – Übernahmeversprechen - Betriebsrat


Ein 47 Jahre alter Mann arbeitet mit einem sachgrundbefristeten Vertrag (Elternzeitvertretung) seit mehr als drei Jahren in einem erfolgreichen, mittelständischen Münchner Unternehmen mit ca. 2500 Mitarbeitern. Die Mutter kehrt im März 2011 auf ihre Stelle zurück, jedoch nur noch in Teilzeit. Der Angestellte hat sich zwischenzeitlich in die Rolle eines kommissarischen Teamleiters eingearbeitet und die Abteilung inoffiziell geleitet. Dem Angestellten wurde im September 2010 vom damaligen Vorgesetzten mitgeteilt, daß der Arbeitgeber den Angestellten in 2011 fest übernehmen wird. Diese Perspektive hat auch der Personalreferent einem Dritten in einer vertraulichen Email offenbart und so steht es auch in der alten Personalplanung (Dokument liegt vor).
Kurz darauf ging der Vorgesetzte in Rente, dessen Vorgesetzter wechselte die Abteilung und der Geschäftsführer wurde über Nacht entlassen. Die neue Geschäftsführerin fühlt sich der Vergangenheit nicht verpflichtet und will keine Übernahme. Die Personalplanung wurde wieder geändert. An die „Zusagen“ erinnert sich niemand mehr.
Zur Rahmenbedingung: Die Planstellen sind vorhanden, Arbeit ist mehr als genug vorhanden, das Unternehmen ist wirtschaftlich erstklassig aufgestellt. Der Angestellte wurde im Mai 2010 zum ersten Ersatzmitglied des Betriebsrates gewählt und sitzt regelmäßig als Vertreter im Betriebsrat (was der neuen Geschäftsführerin und dem ein oder anderen nicht gefällt). Der Angestellte ist wahrscheinlich insgesamt zu „mächtig“ geworden.
Der Angestellte will in letzter Konsequenz auf Übernahme klagen, da eine mündliche Zusage oder Email (in Aussicht Stellung) - was in dem Unternehmen durchaus üblich ist - auch als Vertragsangebot gewertet werden, denn ein Arbeitsvertrag kann ja auch ohne Schriftform entstehen. Der Angestellte hofft darauf, daß ein Arbeitrichter den Tatbestand der Betriebratsarbeit würdigt und arbeitnehmerfreundlich urteilt.
Zunächst soll aber noch einmal mit dem Arbeitgeber verhandelt werden. Dazu wären gute Argumente in Form von Rechtsgutachten, Urteilen vergleichbarer Fälle etc. hilfreich. Was wäre ein erfolgversprechendes Handeln im Vorfeld. Womit kann man fiktiv drohen? Wie groß sind die Erfolgchancen eines Prozesses? Danke für jede Idee! Es ist klar, daß das Ganze auf wackligen Füßen steht. Wie ist die Rechtslage?
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