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#1
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| Ich habe ja einen Fristvertrag für 1 Jahr angeboten bekommen. Ich mag aber keine Fristveträge, daher fragte ich ob sie auch einen 2 Jahresvertrag anbieteb würden. Was ist jetzt besser? 1 Jahr oder den 2 Jahresvertrag? HILFE ich muss mich heute noch entscheiden. |
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#2
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| Minett, da spielen viele Faktoren mit hinein. Unter Anderem hängt das von der weiteren Vertragsgestaltung ab- so z.B. ob die Möglichkeit eine ordentlichen Kündigung eingeräumt wird.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Also Probezeit 6 Monate, da 2 Wochen Kündigungsfrist. Danach gesetzliche Kündigungsfrist. Heisst dann 4 Wochen ,aber dann zum Monatsende oder zum 15? ODer zu beiden? lg |
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#4
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| Minett, was steht da denn genau? Eine gesetzliche Kündigungsfrist gibt es bei befristeten Arbeitsverhältnissen nicht, da eine ordentliche Kündigung hier nicht vorgesehen ist. Dies muss vertraglich (also ggf. auch im zutreffenden Tarifvertrag) explizit geregelt werden.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Also da steht: §3 Probezeit Die PRobezeit beträgt 6 Monate Wöhrend der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. §10 Beide Vertragspartner können das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung gilt gleichzeitig als vorsorgliche ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Danke im voraus |
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