Betriebszugehörigkeit bei Wiedereinstellung nach Zivildienst
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Betriebszugehörigkeit bei Wiedereinstellung nach Zivildienst

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  #1  
Alt 23.06.2010, 11:13
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Frage Betriebszugehörigkeit bei Wiedereinstellung nach Zivildienst


Hallo,

ich habe einen ehemaligen Azubi, der im Anschluss an die Ausbildung in ein bis 30.09.2009 befristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde.

Der MA ist also ganz normal ausgetreten, und hat seinen Zivildienst abgeleistet.

Nun hat er sich auf eine Stelle beworben, und wir wollen ihn zum 01.07, also nach genau neun Monaten Zivildienst, wiedereinstellen.

Nun ist es ja grundsätzlich so, dass das Arbeitsverhältnis für diese Zeit ruht, bei einer Befristung die restliche Zeit "hintendran gehängt" wird und die Betriebszugehörigkeit voll angerechnet wird.

Ich tendiere in meinem Fall ebenfalls dazu, als Eintrittsdatum für die Betriebszugehörigkeit den Beginn der Ausbildung zu nehmen und die Zivildienstzeit voll anzurechnen.

Aber ist das im Fall eines Austrittes rechtlichnotwendig???



Danke!
__________________
Liebe Grüße,

coquette


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Jacob M. Braude
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  #2  
Alt 05.07.2010, 14:20
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Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Betriebszugehörigkeit bei Wiedereinstellung nach Zivildienst

Klasse Frage ;=)

Habe dazu bisher keine rechtlich fundierte Aussage finden können, tendiere aber dazu die Betriebszugehörigkeit erst ab dem 01.07.2010 zu berücksichtigen. Das AV wurde durch die Zivi-Zeit ja nicht unterbrochen.
Da MA ist zum 30.09.2009 ausgeschieden. Ob der danach Zivi oder Urlaub gemacht hat ist aus meiner Sicht unerheblich.

Wie gesagt bisher nur meine Meinung. Höre mich weiter um ob ich andere fundierte Meinungen dazu finde.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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