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#1
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| Hi, ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt. Für das Jahr 2009 wurde mir mit dem Januar-Gehalt 2010 ein entsprechender Bonus gezahlt. Meinen Vertrag habe ich dann mit korrekter Kündigungsfrist zum 31.03.10 gekündigt, folgendermaßen sah meine Kündigung aus: hier mit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.03.2010, vorsorglich zum nächst zulässigen Kündigungstermin. Nun hat mir der Abeitgeber diesen Bonus mit dem März-Gehalt wieder abgezogen. In meinem Arbeitsvertrag stand folgendes: Der Mitarbeiter ist darüber hinaus zur Rückzahlung verpflichtet, wenn das Anstellungsverhältnis vor dem 31.03 des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres aufgrund einer Kündigung des Arbeitnehmers endet, es sei denn, dass dieses auf rechtswidrigem und schuldhaften Verhalten des Arbeitgebers beruht, oder wenn das Anstellungsverhältnis vor dem 31.03 des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres aufgrund einer arbeitgeberseitigen Kündigung endet. Der Arbeitgeber begründet seinen Schritt damit, dass mit der Klausel der Mitarbeiter ist zur Rückzahlung verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres der 31.03.2011 gemeint ist. Ist dies korrekt so? Was sagt Ihr? Was sollte ich tun? Danke und Grüße, kein-bonus |
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#2
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| Hallo Kein-Bonus, ... wenn er tatsächlich auf diese Definition besteht solltest du dich mit dem Arbeitsrechtler deines Vertrauens kurzschließen denn... ...das BAG hat in einer Entscheidung vom 24.10.2007 klargestellt, dass eine Klausel die unabhängig von der Höhe der Bonuszahlung den Arbeitnehmer bis zum 30.9. des Folgejahres bindet, unwirksam ist weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Hallo, danke für die Antwort. Nun denn, dann werde ich wohl nicht drumherum kommen. Grüße |
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