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#1
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| Hallo, ich habe einige Fragen zu Kündigungsfristen bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Folgende Situation: Ich habe Anfang 2010 in einem kleinen Unternehmen mit einem auf ein Jahr befristeten Vertrag angefangen. Als dieser auslief, wurde ich erneut um ein Jahr (also bis Anfang 2012) verlängert. Ende Januar 2012 wird dieser Vertrag nun erneut auslaufen. Ich gehe derzeit davon aus, dass mich mein Arbeitgeber weiterhin beschäftigen möchte. Frage 1: Gehe ich richtig in der Annahme, dass der neue Vertrag ein unbefristeter sein wird? Ich war zuvor ohne triftigen Grund befristet beschäftigt. Die machen das immer so. Die Kündigungsfrist in meinem derzeit noch laufenden befristeten Vertrag beträgt 4 Wochen. Meine Kollegin, die bereits unbefristet angestellt ist, hat jedoch eine Frist von 8 Wochen. Der Punkt ist: Ich bin in meiner jetzigen Stelle nicht besonders glücklich und bewerbe mich derzeit. Sollte ich, bis mein derzeitiger Vertrag ausläuft, keine neue Stelle woanders gefunden haben, und käme es folglich es zu der unbefristeten Anstellung (die ich dann natürlich erstmal annehmen würde, da ich lieber in einem nicht so tollen Job weiterarbeite, bis ich was neues habe, als Arbeitslos zu werden) käme mir eine Kündigungsfrist von 8 Wochen ganz und gar nicht gelegen. Wer stellt mich schon ein, wenn ich erst nach 8 Wochen verfügbar wäre? Sollte tatsächlich eine Kündigungsfrist von 8 Wochen in meinem neuen Vertrag stehen, würde ich diesen wohl nicht unterschreiben bzw. würde meinen Chef darum bitten, es bei einer 4-wöchigen Frist zu belassen. Frage 2: Geht das? Oder ist eine Kündigungsfrist von 8 Wochen bei einem unbefristeten Vertrag Pflicht? Sollte mein Arbeitgeber sich weigern mir in dieser Hinsicht mit der Frist entgegen zu kommen, würde ich wohl in den sauren Apfel beißen und den Vertrag auslaufen lassen. Ich hätte mich dann ja bereits 3 Monate zuvor, wie es sein muss, Arbeitslos gemeldet. Frage 3: Mit einer Sperrung des Arbeitslosengeldes hätte ich doch dann nicht zu rechnen, oder? Und ich bekäme ganz normal Arbeitslosengeld, nicht Hartz4. ich habe ja dann bereits 2 Jahre voll gearbeitet, richtig? Ich wäre ja im Vorfeld bereits vorausschauend als Arbeitslos gemeldet, wie es bei einem befristeten Vertrag Pflicht ist. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten! LG slo Geändert von slocum (02.08.2011 um 11:04 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
Begründung: Du darfst zumutbare Arbeit nicht ablehnen, deine Arbeitsablehnung wurde mindestens in der Arbeitsbescheinigung für das ALG I stehen. Solltest du unter 25 sein, vermeide auf jeden Fall eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Hallo Slo... 1) Ja, wenn die zwei Jahre ausgereizt sind muessen sie dir einen unbefristeten Vertrag geben 2) eine 8woechige Kuendigungsfrist ist nicht Pflicht. Allerdings kannst du schlecht argumentieren, dass du eine kuerzere Kuendigungsfriost moechte. Wenn du nach dem Auslauf des befr. Vertrages weiter arbeitest oder dieser einfach entfristet wird, bleiben alle weiteren bisherigen Bedingungen bestehen. 3) Mit einer Sperre muesstest du rechnen. Der Arbeitgeber muss in der Bescheinigung fuer das Arbeitsamt auch ausfuellen, ob dieser verlaengert werden sollte... und das kommt raus dass du die Verlaengerung abgelehnt hast
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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#4
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| Zitat:
Das verstehe ich nicht ganz. Weiterarbeiten, wenn der Vertrag ausgelaufen ist, ist doch schwer möglich. Oder meinst Du etwas, falls der Fall eintritt, dass mein Chef einfach vergißt, dass mein Vertrag ausläuft und ich dann am Tag 1 nach Vertragsablauf wieder im Büro erscheine und mich keiner heim schickt - dann habe ich Anspruch auf einen neuen Vertrag zu den selben Bedingungen? Im Ernst: Das könnte passieren! Die sind so verpeilt, wenn ich die nicht dran erinnere, dass ich jetzt nen unbefristeten Vertrag bekomme, vergessen sie das bestimmt. Ach so, und ich bin 30. Geändert von slocum (05.08.2011 um 11:08 Uhr) |
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#5
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| Ja, so in etwa meine ich das. ![]() Ich dachte dabei eher an den Fall dass sies nicht rechtzeitig schaffen den Vertrag zu schreiben... letzten Endes muss man keinen neuen Vertrag schreiben wenn der befristete auslaeuft und der Mitarbeiter ohnehin uebernommen werden soll... Du kannst wenn du drauf angesprochen wirst ja eher sagen, dass sie sich die Muehe nicht machen brauchen da du selbigen nicht brauchst, dann bleibst bei deiner bisherigen Kuendigungsfrist
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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