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#1
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| Hallo zusammen, kann mir bitte jemand helfen? Habe ab 1.10.2009 einen Ausbildungsplatz als Gesundheits- und Krankenpflegerin zugesagt bekommen.*Freu* Bin 34, alleinerziehend (2 Kinder) und seid 14 Jahre berufstätig im Gastronomiebereich in einem großen Einzelhandel Betrieb. Habe trotzdem ziemlich Angst, wenn ich die Ausbildung nicht schaffen sollte, stehe ich nach der Kündigung auf meine alte Arbeitsstelle arbeitslos da. Habe eigentlich geplant, dass ich das erste halbe Jahr einen unbezahlten Urlaub nehmen könnte (bis ich Probezeitprüfung bestehe). Meine Vorgesetzte hat mir gesagt, dass es nicht ging, weil "ich 2 Arbeitsverträge dann habe - eine in alte Firma und natürlich der Ausbildungsvertrag" Bin eigentlich zur Zeit nur 20 Stunden beschäftigt. Vor kurzem ging es bei meinem Kolegen auch (er hat sich selbständig gemacht und wollte schauen, ob es läuft). Und noch eine Kolegin hat auch einen längeren unbezahlten Urlaub bekommen wegen Umschulung. Jetzt geht es mir so durch den Kopf, ob es wirklich stimmt, dass man nicht 2 Arbeitsverträge haben darf? Es gibt doch Menschen, die haben 2 Jobs!!?? Oder ist das Ganze doch nicht so ehrliche Antwort..?Bei uns sind mitleweile viele Mitarbeiter eingestellt mit deutlich weniger Bruttolohn. Sind sie vielleicht froh, wenn so eine Mitarbeiterin geht (auch wenn sie gut ist), weil sie billigere Kraft einsetzen können? Firma muss ja nicht genehmigen, aber Schade, nach 14-jährige gute Mitarbeit.... Habe ich vielleicht eine Chance, wenn ich es schriftlich beantrage? Oder habt andere Tips? Denke schon, dass ich die Ausbildung trotzdem mache und auch schaffe, aber es wurde mir schon eine gewisse Sicherheit geben.... Kann mir bitte jemand ein Rat geben? Liebe Grüße slunicko |
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#2
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| Deine Vorgesetzte hat Recht. Zwei sich überschneidende Arbeitsverhältnisse sind nicht möglich. Der Unterschied zwischen dir und deinen Kollegen: 1. Bei Kollege a) läuft die Selbständigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Nebentätigkeit. Das kann - je nach Arbeitsvertrag - möglich sein. 2. Bei Kollegin b) handelt es sich, wie du selbst sagst, um eine Schulungsmaßnahme - also kein Arbeitsverhältnis in irgendeinem Sinne. Was du nun anstrebst - warum um Himmels Willen sollte der Arbeitgeber das machen? Du und nur und einzig du hättest aus dieser Regelung Vorteile. Der Arbeitgeber hätte ausschließlich Nachteile.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#3
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| Hallo, danke für Antwort. Mir ist schon klar, dass ich nur dadurch Vorteile hätte... und mein Arbeitgeber nicht.. Wie gesagt, es ging auch bei anderen Mitarbeiter, dann habe ich einfach probiert zu fragen. Inzwischen habe ich noch mal nett über Betriebsrat nachfragen gelassen. Und die Antwort : " Zwei Arbeitsverträge gehen, aber unsere gute alte Zeiten sind vorbei = wir wollen es nicht machen". Naja egal..Das Thema vergesse ich jetzt...Liebe Grüße slunicko |
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#4
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| Aber keine zwei sich überschneidenden Vollarbeitsverträge... Eine Nebentätigkeit ist ein anderes Thema.
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