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#1
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| Berechnet es sich eigentlich aus 12 oder 13 Monatsgehältern? ![]() Ich habe bisher immer Weihnachtsgeld bekommen, aber das zählt ja als freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Mmmmh.... |
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#2
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| Das kann man so nicht beantworten. Es gibt auch fest geregelte 13. und gar 14. Monatsgehälter und andere vertraglich fest geregelte Zusatzleistungen. Wenn Du Dein letztes Bruttojahresgehalt angeben sollst, dann gebe das an, was Du tatsächlich laut Lohnsteuerkarte oder Dezember-Abrechnung im ganzen Jahr erhalten hast, egal wieviele Gehälter das waren und ob frei- oder unfreiwillig. Für die Angabe eines zukünftigen Gehaltswunsches empfiehlt sich ebenfalls die Angabe einer solchen Gesamtsumme. Fürchtest Du, dass der Arbeitgeber darin wesentliche Teile als freiwillige und jederzeit wieder streichbare Leistung ansehen könnte, so kannst Du auch ein Bruttomonatsgehalt als Gehaltswunsch angeben. Dann kannst Du ausrechnen, wieviel Geld Du monatlich brauchst, mit einem Nettolohnrechner (googlen) den Bruttobetrag ermitteln und überlegen, ob Du darüber hinaus mehr verlangen kannst und wieviel. Zusatzleistungen wären dann nice to have.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (23.04.2010 um 23:01 Uhr) |
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