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#1
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| Hallo, ich habe Anfang August 2010 auf 400 Euro-Basis bei einer kleinen Firma im Büro angefangen. Ab dem 01.10.2010 bin ich mit 20 Std. angestellt worden. Da es sich um eine sehr kleine Firma handelt wurde wohl der Einfachheit halber inhaltlich der gleiche Vertrag geschrieben. Beim ersten hatte ich einen Stundenlohn eingetragen und beim zweiten ein Festgehalt. Beide Verträge sind unbefristet. In beiden Verträgen steht eine 6-monatige Probezeit. Wie lange ist nun meine Probezeit. Hat sie zum 01.10.2010 erneut begonnen? Oder gilt sie ab Anfang August 2010? Ich brauche eine Bestätigung, dass ich nach der Probezeit noch beschäftigt bin und möchte bevor ich anfrage erst die rechtliche Seite wissen. Vielen lieben Dank. cherish |
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#2
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Hallo,es kann bei einer Funktionsänderung beispielsweise eine neue Probezeit vereinbart werden. Rechtlich ist es aber so, dass dies eigentlich eine Versetzung darstellt und wenn man diese "2" Probezeit nicht besteht automatisch wieder in seinem "alten" Arbeitsverhältnis arbeitet. Bei dir scheint es keine Funktionsänderung zu geben und dementsprechend müsste die Probezeit bis Ende Januar gelten, also die erste. Kündigungsschutzrechtlich bist du nach einem halben Jahr Betriebszugehörigeit "geschützt", und ein längere Probezeit als ein halbes Jahr gibt es nicht (§622 Absatz 3 BGB) ![]() Diese Klausel ist also keinerechtswirksame Verlängerung der Probezeit und hat somit keinen Bestand. Wie auch immer, es ist 2011, jegliche Probezeit längst vorbei VG
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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#3
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Hallo,es kann bei einer Funktionsänderung beispielsweise eine neue Probezeit vereinbart werden. Rechtlich ist es aber so, dass dies eigentlich eine Versetzung darstellt und wenn man diese "2" Probezeit nicht besteht automatisch wieder in seinem "alten" Arbeitsverhältnis arbeitet. Bei dir scheint es keine Funktionsänderung zu geben und dementsprechend müsste die Probezeit bis Ende Januar gelten, also die erste. Kündigungsschutzrechtlich bist du nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit "geschützt", und ein längere Probezeit als ein halbes Jahr gibt es nicht (§622 Absatz 3 BGB) ![]() Diese Klausel ist also keine rechtswirksame Verlängerung der Probezeit und hat somit keinen Bestand. Wie auch immer, es ist 2011, jegliche Probezeit längst vorbei VG
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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