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EILT! Vertrag anders als in Gespräch/ Stellenausschreibung

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  #11  
Alt 27.07.2009, 14:40
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Hallo FrauLocke,

... erstens kann ich mir nicht vorstellen dass man dich bzgl. des Zeitraums wissentlich hinters Licht geführt hat- warum auch, zweitens hat Nonte recht wenn er sagt dass du jede zumutbare Anstellung annehmen musst.
Jetzt aber drittens zu deiner eigentlichen Frage- egal ob man dir 12 Monate oder 237 Jahre zugesagt hat, ein befristeter Arbeitsvertrag ist an die Schriftform gebunden, mündliche Absprachen sind wertlos.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
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Ich bin kein Jurist.
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  #12  
Alt 27.07.2009, 14:58
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Hm. Danke für die Beteiligung.
Ums letztmalig klarzustellen: es ist überhaupt nicht meine Idee mit dem "hinters Licht führen" und ich wäre froh, wenn wir von dieser Behauptung mal wegkämen, genauso mit Aussagen wie "Ich müsse jede Arbeit annehmen"... ICH MUSS ÜBERHAUPT NICHTS!-wenn ich nicht will. Und ich möchte an dieser Stelle auch nicht über die Ämter disskutieren. Ich will doch lediglich, dass im Vertrag die Dinge stehen, die auch in der Stellenausschreibung und in den Bewerbungsgesprächen ausschlaggebend waren...iss denn das zuviel verlangt!
Und um die schriftliche Form geht es hier ja gerade, da ich den Vertrag aktuell vorliegen habe und überlege, ob man ihn ändern kann..., so wie er abgesprochen war.

Geändert von FrauLocke (27.07.2009 um 15:02 Uhr)
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  #13  
Alt 27.07.2009, 16:14
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Ach FrauLocke, du scheinst nicht zu verstehen.

Zitat:
Zitat von FrauLocke Beitrag anzeigen
Hm. Danke für die Beteiligung.
Ums letztmalig klarzustellen: es ist überhaupt nicht meine Idee mit dem "hinters Licht führen" und ich wäre froh, wenn wir von dieser Behauptung mal wegkämen,...
... es hat niemand behauptet dass du das gesagt hättest, also warum ziehst du dir denn dieses Schuh an?

Zitat:
Zitat von FrauLocke Beitrag anzeigen
... genauso mit Aussagen wie "Ich müsse jede Arbeit annehmen"... ICH MUSS ÜBERHAUPT NICHTS!-wenn ich nicht will.
... solange du auf Staatskosten/von ALG II lebst gibt es Regeln an die auch du dich zu halten hast. Da kannst du noch so trotzig mit dem Fuß aufstampfen und denken...ICH MUSS ÜBERHAUPT NICHTS!-wenn ich nicht will.

Btw.- wie alt bist du eigentlich?

Zitat:
Zitat von FrauLocke Beitrag anzeigen


Und ich möchte an dieser Stelle auch nicht über die Ämter disskutieren.
... na dann lass es doch!?!

Zitat:
Zitat von FrauLocke Beitrag anzeigen
Ich will doch lediglich, dass im Vertrag die Dinge stehen, die auch in der Stellenausschreibung und in den Bewerbungsgesprächen ausschlaggebend waren...iss denn das zuviel verlangt!
... und nochmal eben mit dem Fuß aufgestampft

Zitat:
Zitat von FrauLocke Beitrag anzeigen
Und um die schriftliche Form geht es hier ja gerade, da ich den Vertrag aktuell vorliegen habe und überlege, ob man ihn ändern kann..., so wie er abgesprochen war.
... alle möglichen Informationen die dir ein Außenstehender hierzu geben kann hast du erhalten, andere bedanken sich in so einem Fall. OK, das ist nicht so deine Art.
Dann kannst du jetzt also weiter auf deinen Vertrag starren und überlegen, ob man ihn ändern kann... du kannst aber auch den potentiellen neuen Arbeitgeber darauf ansprechen.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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  #14  
Alt 27.07.2009, 22:11
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Standard Hallo FrauLocke!

Wenns in der Stellenausschreibung steht, hast du es doch schwarz auf weiß. Entweder besprichst du das nochmal mit dem Arbeitgeber und verlangst, dass das was da steht auch eingehalten wird, wobei du da ein gewisses Risiko eingehst, am Ende mit nichts dazustehen oder du nimmst die Stelle, auf 10,5 Monate befristet, ohne zu murren, an.

Ansprechend würde ich ihn darauf schon noch mal und ihm die Stellenausschreibung vorlegen. Darauf bestehen würde ich aber nicht, wenn er es nicht einsieht. Dann nimm die Stelle halt an und bemühe dich rechtzeitig um was neues. Aus einem Arbeitsverhältnis heraus bewirbt es sich jedenfalls einfacher, als aus ALG 2.
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Liebe Grüße Ratgeberin
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