| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#11
| ||||
| ||||
| Hallo FrauLocke, ... erstens kann ich mir nicht vorstellen dass man dich bzgl. des Zeitraums wissentlich hinters Licht geführt hat- warum auch, zweitens hat Nonte recht wenn er sagt dass du jede zumutbare Anstellung annehmen musst. Jetzt aber drittens zu deiner eigentlichen Frage- egal ob man dir 12 Monate oder 237 Jahre zugesagt hat, ein befristeter Arbeitsvertrag ist an die Schriftform gebunden, mündliche Absprachen sind wertlos.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
|
#12
| |||
| |||
| Hm. Danke für die Beteiligung. Ums letztmalig klarzustellen: es ist überhaupt nicht meine Idee mit dem "hinters Licht führen" und ich wäre froh, wenn wir von dieser Behauptung mal wegkämen, genauso mit Aussagen wie "Ich müsse jede Arbeit annehmen"... ICH MUSS ÜBERHAUPT NICHTS!-wenn ich nicht will. Und ich möchte an dieser Stelle auch nicht über die Ämter disskutieren. Ich will doch lediglich, dass im Vertrag die Dinge stehen, die auch in der Stellenausschreibung und in den Bewerbungsgesprächen ausschlaggebend waren...iss denn das zuviel verlangt! Und um die schriftliche Form geht es hier ja gerade, da ich den Vertrag aktuell vorliegen habe und überlege, ob man ihn ändern kann..., so wie er abgesprochen war. Geändert von FrauLocke (27.07.2009 um 15:02 Uhr) |
|
#13
| ||||
| ||||
| Ach FrauLocke, du scheinst nicht zu verstehen. Zitat:
Zitat:
Btw.- wie alt bist du eigentlich? ... na dann lass es doch!?! Zitat:
Zitat:
Dann kannst du jetzt also weiter auf deinen Vertrag starren und überlegen, ob man ihn ändern kann... du kannst aber auch den potentiellen neuen Arbeitgeber darauf ansprechen.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
|
#14
| ||||
| ||||
| Wenns in der Stellenausschreibung steht, hast du es doch schwarz auf weiß. Entweder besprichst du das nochmal mit dem Arbeitgeber und verlangst, dass das was da steht auch eingehalten wird, wobei du da ein gewisses Risiko eingehst, am Ende mit nichts dazustehen oder du nimmst die Stelle, auf 10,5 Monate befristet, ohne zu murren, an. Ansprechend würde ich ihn darauf schon noch mal und ihm die Stellenausschreibung vorlegen. Darauf bestehen würde ich aber nicht, wenn er es nicht einsieht. Dann nimm die Stelle halt an und bemühe dich rechtzeitig um was neues. Aus einem Arbeitsverhältnis heraus bewirbt es sich jedenfalls einfacher, als aus ALG 2.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Arbeitsantritt nach Ausbildung ohne schriftlichen Vertrag | Fez | Arbeitsverträge | 2 | 13.07.2009 17:00 |
| Arbeitgeber wechsel Vertrag? | Dogukann | Arbeitsverträge | 2 | 22.06.2009 15:08 |
| Nebenjob ohne Vertrag kündigen | spielmit | Arbeitsverträge | 0 | 10.11.2008 14:04 |
| Vertrag auslaufen lassen trotzdem ALG anspruch? | Yasar2000 | Arbeitsverträge | 1 | 04.10.2008 01:18 |
| Befristeter Vertrag - sachlicher Grund ist gelogen - rechtwidrig??? | biggi1818 | Arbeitsverträge | 3 | 14.02.2008 12:27 |