EILT! Vertrag anders als in Gespräch/ Stellenausschreibung
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EILT! Vertrag anders als in Gespräch/ Stellenausschreibung

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  #1  
Alt 25.07.2009, 13:27
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Böse EILT! Vertrag anders als in Gespräch/ Stellenausschreibung


Hallo!
es geht um einen 1-jährig befristeten Arbeitsvertrag (Schwangerenvertretung) im öffentlichen Dienst. -So war es abgemacht-
Nun habe ich den Vertrag zum unterzeichnen vorlegen und die "Laufzeit" beträgt nur noch 10,5 Monate. (Das hat für mich Auswirkungen z.B. kein Arbeitslosengeld in Folge usw.)
So hatte ich sofort meinen Chef in spe angerufen...er meinte aber: "hat die Personalerin gemacht...hat sicher ne Bedeutung...ich solle aber besser keinen Aufstand machen...wenn ich einmal in der Selbstverwaltung drin wär, würde ichs ("bei guter Führung") auch bleiben...
Das was ich habe, ist der Vertrag...und nur auf die Hoffnung bauen, dass es weitergeht erscheint mir zu vage...

Wenn es hieß 1 Jahr, dann hieß es so, oder?
Und Zweitens: weiß jemand, wenn man zum 2.mal einen (befristeten) Vertrag im öffentlichen Dienst hat...geht das nicht irgendwann in einen Kündigungsschutz über...meinte der Chef das mit "einmal in der Selbtverwaltung drinsein..."

Irgendwie verdirbt mir das mein gutes Start-Gefühl...SOS...weiß jemand bescheid? Was tun und vor allem bitte schnell...da die Zeit drückt...
LG

Geändert von FrauLocke (25.07.2009 um 13:29 Uhr)
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  #2  
Alt 25.07.2009, 16:26
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Standard AW: EILT! Vertrag anders als in Gespräch/ Stellenausschreibung

Bist du derzeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet, beziehst du Leistungen ALG I / II?
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  #3  
Alt 25.07.2009, 18:03
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Standard AW: EILT! Vertrag anders als in Gespräch/ Stellenausschreibung

Also dass aus einem 10,5 Monate-Vertrag im Sprachgebrauch schnell mal ein "Jahresvertrag" werden kann, ist ja noch nachvollziehbar. Und für die ist der Unterschied überschaubar, 1,5 Monate sind nicht die Welt, wenn es nicht um sowas wir Arbeitslosengeld geht.. ich denke also nicht, dass man hier rumtrickst.. es war einfach ein Missverständnis.

Und ich denke nicht, dass derjenige meinte, dass der Vertrag einfach in einen normalen Festvertrag springt - dazu müsstest du in derselben Position angestellt gewesen sein. Und das warst du ja offenbar nicht.

Ich denke eher, dass er meint, dass sie dich nicht mit Fristablauf gehen lassen werden. Vielleicht gab es den Fall schon mehrfach dort..

In jedem Fall ist ein so befristeter Vertrag noch um Längen besser als gar kein Job. Auch als Ausgangslage für die weitere Suche..
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  #4  
Alt 26.07.2009, 12:23
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ja, Dank erstmal für Euer Engagement...Ja beziehe momentan ALGII und das eine Jahr wäre wichtig gewesen, um mal wieder für 6 Monate auf ALGI zu kommen...so falle ich gleich wieder ab...
Sicher werde ich die Sache trotzdem annehmen, aber ärgerlich wenns heißt ein Jahr und dann ists doch nich so. Ich muß mich schließlich auch an Vereinbarungen halten...Habs echt satt, immer ********** zu werden!

schönes Wochenende Euch noch

Geändert von FrauLocke (26.07.2009 um 14:18 Uhr)
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  #5  
Alt 26.07.2009, 14:53
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Wenn du ALG II beziehst, hast du sowieso keine Wahl. Du musst jede zumutbare Arbeit annehmen.

Wenn der Arbeitgeber gewusst hat, dass du ALG II beziehst, dann hat er die Vertragsbedingungen zu seinen Gunsten geändert, wohl wissend, dass du nicht ablehnen darfst.
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  #6  
Alt 26.07.2009, 15:48
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Echt? Also Du unterstellst dem Arbeitgeber gleich das als bewußte Absicht? Der Knaller ist ja, dass ich auch noch ne andere Einladung zu nem Vorstellungsgespräch hatte für eine 2-jährige Stelle, das kam jedoch etwas zeitversetzt.
Und klar, kann ich das trotzdem ablehnen, das Amt darfs nur nicht mitkriegen.
Und von wegen der Sprüche wie "was Dich nicht umbringt usw..."
--> "der Wille ist frei", wär jetzt meiner
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  #7  
Alt 26.07.2009, 17:55
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Zitat:
Also Du unterstellst dem Arbeitgeber gleich das als bewußte Absicht?
Die Beamtenschaft sonnt sich im Glanz der Tatsache, dass es keine Beamtenhaftung gibt.

Das, was ich bisher mit Beamten erlebt habe, bestärkt mich in meiner Ansicht, dass diese eben nicht vertrauenswürdig und bis hin zu einem Mord fähig sind.

Es gibt keinen Grund, einer Behörde einen Vertrauensvorschuss zu geben.
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  #8  
Alt 26.07.2009, 18:30
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aha.
aber irgendwie driftet das von meinem ursprünglichen Thema ab.
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  #9  
Alt 27.07.2009, 10:24
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Gegenfrage: Was brint´s denn dem AG maßgeblich, wenn der Vertrag 1,5 Monate kürzer läuft als er - nur subjektiv aus Sicht der Bewerberin - idealer Weise müsste?

WAS bringt es?

Eine böse Absicht setzt ja ein entsprechendes Motiv voraus - und welches soll das sein?

Sie brauchen halt nur für 10,5 Monate wen...
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  #10  
Alt 27.07.2009, 12:54
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Standard 1 Jahr-10,5 Monate kleiner Unterschied-für mich aber riesig wegen Arbeitslosenversich

ja, das frag ich mich ja auch...die "böse Absicht" war nicht meine Idee, sondern die eines anderen Teilnehmers.
Mein konkretes Problem ist: dass in der Ausschreibung und im Gespräch von einem Jahr die Rede war und nun nur noch 10,5 Monate, was sich auf mein weiteres Leben finanziell und umständehalber enorm auswirkt! (Arbeitsamt oder JobCenter) und ob sich der Arbeitgeber nicht auch an (zeitliche) Absprachen halten muß.
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