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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Problem. Bin derzeit ALG II Empfänger und Krank geschrieben. Es ist eine Knieverletzung die etwas langwirig ist. Ich habe aber jetzt einen neuen Job gefunden wo ich nach meinen Krank anfangen kann. Dieser Liegt 200 km entfernt sodas ich mir auch eine neue Wohnung suchen musste. Also ich habe jetzt eine neue Wohnung und einen Job den ich nach meinen Krank annehme. Der Arbeitgeber hat mit mir auch schon einen Arbeitsvertrag gemacht wo aber der Begin der Tätikeit mit folgender Angabe geregelt ist: Arbeitsaufnahme nach Beendigung der derzeitigen Arbeitsunfähigkeit. Jetz will aber das ALG II Amt wegen der Umzugskostenbeihilfe nur einen Arbeitsvertrag mit einen festen Termin (Arbeitsaufnahme) abzeptieren. Was mache ich jetzt, da der Beginn noch nicht feststeht (Knie muß noch operiert werden). Wenn ich jetzt zum Beispiel ein Datum dem Arbeitgeber vorgebe, was ich aber nicht einhalten kann, muß er mich dann zu diesen Termin einstellen obwohl ich noch Krank bin? Ich denke das wird er nicht machen wollen. |
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#2
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| Zitat:
Übst du da einen todsichern Job aus, wie Entmüllen von Atomkraftwerken, Hoffegen in Tschernobyl, Krankenpfleger im Tropeninstitut für Ebola-Fälle, Entschärfen vergammelter WordWarII-Munition&Bomben, Medikamententester oder ähnliches? Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Arge davon auch nur einen Satz glaubt, die werden erst dann blechen, wenn du dort wirklich die Arbeit aufgenommen hast.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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