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#1
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| Hallo zusammen, kurze Frage. Ich hatte/habe einen 1Jahres Vertrag der nun Ende Mai ausläuft. Ich hab eine mündliche Zusage der Verlängerung aber noch keinen neuen Unterschrieben (ich hab keine Angst, der wird verlängert) ABER....was ist nun wenn ich zum 01.06.2011 was neues hätte.... Muss ich dann trotzdem noch fristen einhalten? Oder ist das eher "ich hab keinen Vetrag also kann ich gehen!" ?? Vielen Dank für eure Antworten :-) |
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#2
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| hhmm soviele Hits und keine Antwort? |
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#3
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| Die mündliche Zusage müsstest ggf. beweisen können. Wenn du das nicht kannst, z.B. durch Zeugenaussagen, hast du ganz schlechte Karten. Wenn du auf das Weiterbeschäftigungsangebot eingegangen bist und zugesagt hast, kannst du dich nicht so ohne weiteres aus dem Staub machen. Allerdings hätte dann der Arbeitgeber die Beweispflicht. Guckst du § 611 BGB.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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