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#1
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| Hallo Zusammen, ich bin Arbeiterin in einer großen Putzfirma. Der Auftraggeber bei mir ist ein kleineres Erlebnissbad. Angestellt bin ich als Vollzeitkraft zur Unterhaltsreinigung in Schichtarbeit Früh und Spät, mind. 20 Std. pro Woche, nach oben offen. Die Frühschicht ist von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und die Spätschicht von 14:30 bis 21:45 Uhr. Abends kommt immer eine Zusatzkraft und hilft von 20:30 bis 21:45 Uhr mit. Seit einiger Zeit haben wir mit ihnen Probleme und die Firma schafft es nicht für die 1,25 Std einen Springer zu finden. Am Freitag lag dann ein "Ergänzung zum Arbeitsvertrag" auf der Fensterbank den ich unterschreiben soll aber nicht möchte da ich damit meiner Meinung nach dieser Springer werden soll. Das geht nicht weil: 1. Ich selbst mind. 2 mal pro Woche Spätschicht habe, 2. Ich ein sog. "Problemkind" zu Hause habe, 3. Ich Nachtblind bin und gebracht und abgeholt werden muß und was von 9€ nicht die Steuer auffrisst geht in Benzin. Keine meiner anderen Kolleginen hat diesen Vertrag bekommen. Ich schätze weil ich am nächsten zur Arbeitsstelle wohne. Außerdem kann es mir passieren das ich 5 mal pro Woche abends weg bin. Bitte verstehen Sie das nicht falsch. Ich will arbeiten und mache auch Kranken und Urlaubsvertretung. Ich habe auch schon diese Zusatzschicht gemacht wenn die Kolleginnen probleme hatten aber das war freiwillig und kollegial. Verpflichten möchte ich mich nicht dazu. Hier der Absatz der mir Kopfzerbrechen bereitet: Dem Arbeitsnehmer ist bekannt, dass die täglichen Arbeitszeiten von den Vorgaben der jeweiligen Auftraggeber abhängig sind und nicht auf unbestimmte Zeit festgelegt werden können. Die Arbeitszeiten können daher aus betrieblichen Gründen jederzeit geändert, insbesondere an die Vorgabe des jeweiligen Auftragsgebers angepasst werden. Vieleicht sollte ich noch erwähnen das auf meine Anfrage was das soll ich ruppig abgefertigt wurde das das die Zentrale will, nichts mit der Zusatzschicht zu tun hat und ich nicht solche Probleme machen soll. Ich hoffe Sie können mir mit Ihrem Rat helfen. Mit freundlichen Grüßen Christina1967 Geändert von Franky (29.11.2010 um 16:08 Uhr) |
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#2
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| Der Arbeitgeber kann dich mit einer Änderungskündigung beglücken und du hast dann wenig Möglichkeiten, dich dagegen zu wehren. Wenn du noch Pflichten aus einem anderen Arbeitsverhältnis hast, stehst du möglicherweise vor der Wahl, selber zu kündgen oder dich kündgen zu lassen. Solltest du Sozialleistungen beziehen wie z.B. ALG II, müsstest du evtl. Rücksprache mt der Arge/Jobcenter nehmen. |
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