Fehlzeiten zwischen altem und neuen Arbeitsvertrag
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Fehlzeiten zwischen altem und neuen Arbeitsvertrag

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  #1  
Alt 02.10.2008, 20:28
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Standard Fehlzeiten zwischen altem und neuen Arbeitsvertrag


Hallo, habe sehr schnell, von heut auf morgen einen neuen job bekommen. Das alte Arbeitsverhältnis endete heute per Aufhebungsvertrag, da habe ich allerdings gepennt. Denn den neuen AV habe ich heute bekommen mit Beginn ab kommenden Montag. D. h.: ich bin genau genommen von morgen bis einschließlich Sonntag für 3 Tage ohne Job. Habe dummerweise gestern in meiner Euphorie den Aufhebungsvertrag so unterschrieben, ohne an diesen Aspekt zu denken. Das war dumm, ich weiß, aber da ich noch sehr jung bin und das mein erster Arbeitsplatzwechsel ist, bin ich einfach zu ungestüm rangegangen, in lauter Vorfreude über den neuen Job.

Was ratet ihr mir? Kann ich mich für diese 3 Tage am Montag rückwirkend beim Arbeitsamt arbeitslos melden, um Anspruch für diese Zeit zu haben? Am Telefon wurde mir das dort so gesagt, aber ob das stimmt? Der Aufwand steht wohl allerdings dagegen. Was ist aber nun, wenn ich auf die 3 Tage Lohn verzichte, was sicher Lehrgeld für die Zukunft ist... Diese 3 Tage als "Lücke" im Lebenslauf sozusagen, hätten die Auswirkungen auf die Rentenzahlung beispielsweise oder lauern noch anderweitige nachträgliche "Gefahren" diesbezüglich?

Bitte um euren Rat und bedanke mich im Voraus!

LG Daniel
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  #2  
Alt 02.10.2008, 21:23
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Da morgen ein gesetzlicher Feiertag ist, die Agentur für Arbeit samstags nicht dienstbereit ist und diesem Samstag wieder ein ebenfalls nicht dienstbereiter Sonntag folgt, könntest du dich am Montag "arbeitslos" melden.

Die Arbeitslosigkeit hast du aber selber verschuldet, du hast an der Aufgabe deines Arbeitsverhältbnisses mittels Aufhebungsvertrag mitgewirkt, also würde eine Leistungsperre von drei Monaten verhängt. Das heisst, dein erworbener ALG I - Anspruch würde um drei Monate reduziert.

Ich würde sagen: das sieht nach einem schlechten Tausch aus

Krankenversicherungsmässig greift die vierwöchige Nachversicherungsfrist aus dem alten Arbeitsverhältnis, rententechnische Nachteile dürften sich wohl im Centbereich bewegen.

Im übrigen dürfte die Frage eine akademische Beschäftigungstherapie für einen Sozialversicherungsexperten sein
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  #3  
Alt 03.10.2008, 08:04
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Standard Recht hast Du

Guten Morgen,

und vielen Dank für die Antwort. An die 3-Monats-Sperre hab ich gar nicht gedacht. Das ist natürlich richtig. Nun gut, dann wird es eine Lehre sein, das nächste Mal besser aufzupassen.

Da es sich ja eigentlich nur um 2 Tage handelt, da Sonntag ja schon die Nachtschicht im neuen Arbeitsverhältnis beginnt, wird der finanzielle Verlust verschmerzbar sein. Dafür ist die neue Arbeit ja insgesamt lukrativer.

Klingt ja dann doch nicht so schlimm mit den Nachteilen. Im Lebenslauf fallen ja die 2 Tage auch nicht gerade ins Gewicht, so dass der "schlechte Tausch" sich noch im Rahmen hält.

Einen schönen Feiertag
wünscht Conni

(Daniel ist mein Sohn, für ihn hatte ich gestern den thread hier reingesetzt, er ist aber selbst nicht angemeldet, so dass ich mich aber in seinem Namen bedanke für Deinen Beitrag!)
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  #4  
Alt 03.10.2008, 12:39
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Abschliessend noch eine Bemerkung:

Wenn das Ende /Anfang eines Arbeitsverhältnisses auf ein Wochenende fällt, so werden sich die jeweiligen Arbeitgeber vermutlich weigern, dieses in ihre Arbeitgeberleistungen einzubeziehen. Das müsste dann schriftlich (!) vereinbart werden, dass es auch sozialversicherungstechnisch in das Arbeitsverhältnis verknüpft wird, sonst sagt der Arbeitgeber, ich stelle dich dann und dann ein, aber bei der Sozialversicherung wird der Arbeitnehmer erst ab Tag x gemeldet.

Ich gehe auch davon aus, die lückenlose Lebensläufe nicht mehr machbar sind, man wird wohl damit leben müssen, dass längere Perioden von Arbeitslosigkeit die Lebensläufe prägen werden.
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